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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Waffengesetz in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. April (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 1. April 2008 einen Vernehmlassungsbericht zum neuen 
Waffengesetz zuhanden des Landtags verabschiedet.
Das seit 1971 in Liechtenstein geltende Waffengesetz entspricht 
schon seit längerem nicht mehr den heutigen geänderten Bedürfnissen 
und Anforderungen an ein zeitgemässes Waffenrecht, welches dem Wandel
der Gesellschaft der letzten Jahrzehnte entsprechend Rechnung trägt.
Zum einen soll ein zeitgemässes Waffengesetz geschaffen werden, um
die missbräuchliche Verwendung von Waffen, wesentlichen und besonders
konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör und Munition 
möglichst zu verhindern. Zum anderen sind auch die aufgrund des 
bilateralen Abkommens zwischen Liechtenstein und der Europäischen 
Union über die Assoziierung an Schengen und Dublin bedingten 
waffenrechtlichen Anpassungen mit zu berücksichtigen.
Aufgrund der Vielzahl von notwendigen Änderungen hat sich die 
Regierung veranlasst gesehen, eine Totalrevision des Waffengesetzes 
vorzunehmen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423 236 60 92

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