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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Stiftungsrechts in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 28. März (pafl) -

Seit dem Jahr 2001 strebt die
liechtensteinische Regierung eine Revision des Stiftungsrechts an. 
Diese Zielsetzung hat die Regierung im Regierungsprogramm 2005 - 2009
erneut bekräftigt und die Stiftungsrechtsreform als einen der 
Schwerpunkte einer modernen Justizpolitik explizit aufgeführt.
Mit dem nun von der Regierung verabschiedeten 
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung der Art. 552 bis 570 des 
Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sollen neue rechtliche 
Rahmenbedingungen für ein modernes Stiftungsrecht geschaffen werden, 
welches den nationalen als auch internationalen Ansprüchen an ein 
homogenes und weitgehend in sich geschlossenes Gesetzeswerk 
entsprechen.
Die Totalrevision des Stiftungsrechts hat zum Ziel, das 
Stiftungsrecht in Einklang mit der massgeblich geltenden 
Rechtsprechung zu bringen sowie durch eine systematische Neuordnung 
und differenziertere inhaltliche Ausgestaltung zentraler Fragen des 
Stiftungsrechts zu einem Mehr an Rechtssicherheit für den 
Rechtsanwender sowie zu einer Stärkung der liechtensteinischen 
Stiftung im Allgemeinen zu führen.
Die Vernehmlassung dauert bis 8. Juni 2007. Der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren
Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden.

Pressekontakt:

Ressort Justiz
Kerstin Fitz-Gahan
Tel.: +423/236 65 91

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