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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umsetzung II. Geldwäscherei-Richtlinie sowie Palermo-Übereinkommen

(ots)

Vaduz, 14. Februar (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der 
Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des 
Rechtshilfegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Grund der 
Anpassungen ist die Umsetzung der II. EU-Geldwäscherei Richtlinie, 
die Umsetzung der 40 revidierten Empfehlungen der FATF sowie die 
Vorbereitung der Ratifikation des Palermo-Übereinkommens.
Die II. EU-Geldwäscherei-Richtlinie wurde im August 2003 in das EWR- 
Abkommen übernommen. Die Vorgaben der Richtlinie entsprachen schon 
zum Zeitpunkt ihrer Übernahme in weiten Teilen dem geltenden Recht 
oder wurden bereits durch die Totalrevision des 
Sorgfaltspflichtgesetzes umgesetzt. Einige Bestimmungen gehen jedoch 
über geltendes Recht hinaus und machen deshalb eine Anpassung des 
Strafgesetzbuches und des Rechtshilfegesetzes notwendig. Es geht 
insbesondere um die Schaffung des neuen Tatbestandes des 
Förderungsmissbrauchs, die Aufnahme schwerer Fälle des 
Mehrwertsteuerbetruges in den Vortatenkatalog des Tatbestandes der 
Geldwäscherei sowie die Ermöglichung der kleinen Rechtshilfe für 
schwere Fälle von Mehrwertsteuerbetrug und von qualifizierten 
Zollübertretungen.
Die Aufnahme schwerer Fälle des Mehrwertsteuerbetruges in den 
Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmung und die Ermöglichung der 
kleinen Rechtshilfe für schwere Fälle von Mehrwertsteuerbetrug und 
von qualifizierten Zollübertretungen durch Abänderung des 
Rechtshilfegesetzes gilt ausschliesslich für Delikte zu Lasten des 
EU-Haushalts, das heisst Rechtshilfe bei Mehrwertsteuerbetrug und 
bei qualifizierten Zollübertretungen ist nur möglich, wenn die 
Tathandlungen eine Schädigung des EU-Haushalts zum Inhalt haben.
Am 20. Juni 2003 hat die Financial Action Task Force (FATF) ihre 
revidierten 40 Empfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen 1-3 und 
36-39 betreffen das materielle und formelle Strafrecht und die 
Rechtshilfe. Die FATF-Empfehlung 1 verweist auf das Palermo- 
Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte 
Kriminalität, das Liechtenstein am 12. Dezember 2000 unterzeichnet 
hat. Dieses so genannte Palermo-Übereinkommen enthält ebenso wie das 
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des 
Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und das 
Zusatzprotokoll gegen Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- 
und Luftweg Vorgaben im Bereich der Geldwäsche. Liechtenstein hat 
diese beiden Protokolle am 14. März 2001 unterzeichnet.
Damit ergibt sich eine enge thematische Verwandtschaft zur II. EU- 
Geldwäscherei-Richtlinie. Im Bericht und Antrag wird daher eine 
Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuches vorgeschlagen um die 
Vorgaben der FATF-Empfehlungen zu erfüllen und die Ratifizierung der 
drei genannten völkerrechtlichen Instrumente vorzubereiten.

Kontakt:

Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
Tel.: +423/236 65 90

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