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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übernahmegesetz in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 14. Juni (pafl) – Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes betreffend Übernahmeangebote verabschiedet. Mit dem Vernehmlassungsbericht wird die Richtlinie 2004/25/EG umgesetzt und damit ein rechtlicher Rahmen für die grenzüberschreitende Übernahme von börsennotierten Unternehmen geschaffen. Das Übernahmegesetz garantiert ein faires und transparentes Übernahmeverfahren, das unter der Aufsicht einer unabhängigen Stelle durchgeführt wird und den Interessen aller betroffenen Akteure des Übernahmeverfahrens Rechnung trägt.

Das Übernahmeverfahren legt folgende wichtige Grundsätze fest, 
welche bei Übernahmeverfahren zwingend beachtet werden müssen: 
- Gleichbehandlung aller Beteiligungspapierinhaber. 
- Die Angebotsempfänger müssen über genügend Zeit und ausreichende 
Informationen verfügen, um in ausreichender Kenntnis der Sachlage 
über das Angebot entscheiden zu können. 
- Das Leitungs- und Verwaltungsorgan der Zielgesellschaft muss im 
Interesse der gesamten Gesellschaft handeln. 
- Marktverzerrungen müssen vermieden werden. 
- Der Bieter muss vor Ankündigung des Angebotes sicherstellen, dass 
er die Gegenleistung in vollem Umfang und rechtzeitig leisten kann. 
- Das Übernahmeverfahren muss möglichst rasch durchgeführt werden, 
da die Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft während der Dauer 
eines Übernahmeverfahrens erheblich behindert wird.
Zuständig für alle im Übernahmegesetz geregelten Angelegenheiten 
soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) sein.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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