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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassung zur Abänderung des Schulgesetzes

(ots)

Vaduz, 19. Mai (pafl) -

Verschiedene Entwicklungen machen
eine Teilrevision des Schulgesetzes notwendig. So will die Regierung 
mit einer Abänderung des Schulgesetzes die rechtliche Grundlage 
schaffen, in Liechtenstein eine Hausmatura als Alternative zum 
staatlichen Gymnasium zuzulassen. Sie hält in der betreffenden 
Vernehmlassung fest, dass für private Gymnasien mit Hausmaturrecht, 
insbesondere hinsichtlich der Eignung von Lehrern und Schülern, 
grundsätzlich dieselben Standards wie für das staatliche Gymnasium 
gelten sollen. Nachdem ein privater Anbieter in Liechtenstein ein 
Oberstufengymnasium mit Hausmaturrecht eröffnen will, beabsichtigt 
die Regierung, die Rechtsgrundlage dazu zu schaffen, unter welchen 
Bedingungen eine solche Schule betrieben werden kann.
Weiters machen verschiedene Entwicklungen eine Reorganisation des 
Lehrmittelwesens notwendig. Das vielfältige Angebot (Bücher, analoge 
Medien, CD, DVD, e-learning etc.) verlangt eine Gesamtschau und 
einen auf die Lehrpläne abgestimmten Lehrmitteleinsatz. Durch das 
Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat sich Liechtenstein dazu 
verpflichtet, den Besuch der Grundschule unentgeltlich anzubieten. 
Darunter fällt auch die Gratisabgabe von Lehrmitteln und des 
Schulmaterials, wie dies in unseren beiden Nachbarländern üblich 
ist.
Das Krankenversicherungsgesetz deckt auch Unfallrisiken von Schülern 
in der Schule. Insoweit ist die im Schulgesetz verankerte 
Verpflichtung der Schulträger, Schüler umfassend gegen Unfälle zu 
versichern, eine unnötige Doppelversicherung. Sie kann ohne Schaden 
abgeschafft werden. An ihrer Stelle sollen die Schulträger jedoch 
befugt werden, allfällige Lücken ergänzend zu versichern.
Zudem sollen einzelne Vorschriften, die überholungsbedürftig oder 
veraltet sind, zugunsten einer besseren Schulverwaltung und 
Schulgesundheitspflege revidiert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann auch bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li - 
Vernehmlassungen bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Bildungswesen
Corina Beck
Tel.: +423/236 76 68
corina.beck@mr.llv.li

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