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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Die Koordinationsgruppe "Gesundheit und Grippepandemie" informiert:

Vaduz, 3. März (pafl) -

(ots)

Krisenstab zur Vogelgrippe gebildet

Liechtenstein bereitet sich auf das
mögliche Auftreten der Vogelgrippe vor und hat auf Anweisung des 
zuständigen Regierungsressorts einen Krisenstab eingerichtet. Die 
Gesamtleitung liegt bei Peter Malin, Leiter des Amtes für 
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. Weitere Beteiligte sind 
Markus Senti, Landespolizei, Peter Gstöhl und Oskar Ospelt, Amt für 
Gesundheitsdienste, Alfred Hasler, Amt für Zivilschutz und 
Landesversorgung, Rony Bargetze, Tiefbauamt, sowie Julia Pilgrim, 
Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Der 
interdisziplinäre Krisenstab dient in erster Linie dazu, beim 
Ausbruch der Vogelgrippe in Liechtenstein die Koordination zwischen 
den verschiedenen Fachstellen effizient zu gestalten, Absprachen zu 
treffen und Einsätze zu leiten. Derzeit konzentrieren sich die 
Bemühungen auf den Schutz des Nutzgeflügels vor Ansteckung und die 
Entwicklung entsprechender Handlungspläne.
Seuchenfall bei Wildvögeln: Schutzzone von drei Kilometern Sollte 
sich ein Verdachtsfall von Vogelgrippe unter Wildvögeln in 
Liechtenstein bestätigen, so würde die Seuchenpolizei einen 
Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern rund um den Fundort 
anordnen. Zusätzlich würden Massnahmen wie Desinfektionsmatten bei 
den sich in der Schutzzone befindlichen Geflügelställen greifen. 
Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie 
deren Bruteier und Eintagsküken dürften weder in die Schutzzone 
hinein noch aus der Schutzzone heraus gebracht werden. Dies gilt 
auch für Geflügelprodukte, tierische Nebenprodukte sowie Mist und 
Einstreu. Zudem würde eine Überwachung der Geflügelbestände und 
Wildvögel in Liechtenstein erfolgen.
Infektion eines Geflügelbestandes: Tiere getötet Liegt eine 
Bestätigung eines Verdachtsfalls in einem Betrieb in Liechtenstein 
vor, so würde eine einfache Sperre 2. Grades (Tier- und 
Personenverkehr) rund um den betroffenen Hof errichtet. Die Tiere 
dieses Betriebes müssten eingesperrt gehalten werden – kein 
Tierverkehr wäre mehr erlaubt. Sämtliches Geflügel würde so rasch 
als möglich getötet und der Verbrennung zugeführt. Der Zutritt zu 
den gesperrten Stallungen ist nur den seuchenpolizeilichen Organen, 
Tierärzten und dem Wartungspersonal gestattet. Die Bewohner des 
Hofes (Tierhalter und Betreuungspersonal) dürften keine anderen 
Gehöfte besuchen. Bei den Zugängen der gesperrten Bestände würden 
gelbe Anschläge angebracht werden, um die Sperrzone zu kennzeichnen.
Weitere Hinweise zum Thema sind unter www.agd.llv.li zu finden.

Kontakt:

Stabsstelle für Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Pilgrim
Tel. +423 236 62 87

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