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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung

(ots)

Vaduz, 1. Februar (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 31. Januar 2006 den Vernehmlassungsbericht betreffend 
die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung 
verabschiedet.
Bei der Invalidenversicherung (IV) stellte sich im Jahre 2004 
aufgrund des grossen Ausgabenwachstums ein durch Einnahmen 
ungedecktes Defizit ein. Für die kurzfristige Deckung dieses 
Defizits wurden auf den 1. Januar 2006 die Beitragssätze von 
Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 1.2 Prozent auf 1.5 Prozent 
angehoben. Sowohl im Rahmen die Vernehmlassung als auch anlässlich 
der Behandlung des Bericht und Antrages zur Beitragssatzerhöhung 
wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern bzw. vom Landtag 
ausdrücklich gefordert, dass eine Überprüfung der Leistungsseite der 
IV vorgenommen wird und sozialverträgliche Massnahmen rasch 
ergriffen werden.
Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage befasst sich neben einer 
finanziellen Konsolidierung der IV mit der Früherfassung, mit der 
verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit sowie mit der 
Missbrauchsbekämpfung und der Kontrolle.
Mit der Früherfassung sollen die Bemühungen zur Vermeidung des 
Eintritts oder der Verschlimmerung der Invalidität so früh als 
möglich einsetzen. Konkret sieht die Vernehmlassungsvorlage vor, der 
Regierung die Kompetenz zur Einführung von 
Frühinterventionsmassnahmen im Verordnungswege zu erteilen. Es kann 
davon ausgegangen werden, dass eine Reihe von Rentenanfällen 
vermieden werden könnte, wenn die Bemühungen um eine Abklärung 
betreffend der weiteren Arbeitsfähigkeit sowie Überlegungen über 
einen Arbeitsplatzwechsel bereits früher als heute üblich einsetzen 
würden. Personen, die als potentiell invalidengefährdet erscheinen, 
beispielsweise aufgrund immer wiederkehrender Krankheitsperioden, 
sollten ab Erreichung einer gewissen Frist der IV gemeldet werden, 
damit diese Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen prüfen kann, 
solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Diese in der 
Vernehmlassung vorgeschlagene Massnahme zur Früherfassung stellt ein 
erster Schritt dar. Weitere Überprüfungen hinsichtlich einer 
ganzheitlichen Einzelfallbetrachtung werden vorgenommen.
Im Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit soll die 
gesetzliche Grundlage für die IV-Stelle geschaffen werden, damit 
diese zusätzlich zu Vereinigungen der Invalidenhilfe neu auch mit 
anderen Abklärungs- und Durchführungsstellen zusammenarbeiten kann. 
Dabei wäre eine Zusammenarbeit mit den Regionalen Ärztlichen 
Diensten (RAD) der Schweiz denkbar. Aufgrund einer derartigen 
Zusammenarbeit wären Effizienzsteigerungen zum Zwecke der 
Überprüfung der Invalidität und zum Zwecke späterer Kontrollen 
möglich. Diese Massnahme ist auch in Zusammenhang mit der 
Missbrauchsbekämpfung und den Kontrollen zu sehen. Der 
Rentenanspruch wird heute in einem Turnus von 1 bis 5 Jahren 
überprüft. Dabei werden immer wieder Herabsetzungen oder 
Aberkennungen laufender Renten vorgenommen. Zusätzlich sollen Renten 
neu befristet und mit Auflagen zugesprochen werden können.
Schliesslich sieht die Vernehmlassungsvorlage verschiedene 
sozialverträgliche Massnahmen vor, welche zu einer konkreten 
finanziellen Entlastung der IV führen werden. So schlägt die 
Regierung in der Vernehmlassungsvorlage eine Reduktion der 
Kinderrentenbeträge und der Kinderrentendauer sowie den Entfall 
laufender Zusatzrenten für die Ehefrau vor. Das gegenwärtige System 
der Kinderrenten ist sehr grosszügig ausgestaltet. Die bisherige 
Regelung, wonach sich Kinderrenten zu einer IV-Stammrente im 
geltenden Recht auf 50 Prozent der Stammrenten belaufen, hat in 
verschiedenen Fällen zu einer Überversicherung geführt. Durch eine 
massvolle Reduktion und sozial gerechtere Ausgestaltung der 
Kinderrenten kann die Überversicherung rasch und wirkungsvoll 
korrigiert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder im 
Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden. Die 
Vernehmlassungsfrist dauert bis 13. April 2006.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
Tel.: +423/236 61 79
cornelia.marxer@mr.kkv.li

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