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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung der Hegeverordnung

(ots)

Vaduz, 11. Januar (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Januar 2006 die Abänderung der Hegeverordnung genehmigt. Mit der Abänderung der Verordnung kann der Jagdbeirat bestimmen, wie der Begriff "Notzeit" im Zusammenhang mit der Notfütterung zu verstehen ist, und im Einzelfall auf Antrag einer Jagdgesellschaft entscheiden, ob eine Notzeit vorliegt.

Mit dem neuen, im November 2005 verabschiedeten Jagdgesetz wurden 
die dem Gesetz obliegenden Aufgaben mit Verordnung dem Amt für Wald, 
Natur und Landschaft oder dem Jagdbeirat zur selbständigen 
Erledigung übertragen. Ziel der Gesetzesänderung war es, dem 
Jagdbeirat Kompetenzen in Fragen der Notfütterung zuweisen zu 
können, um damit eine breit abgestützte Meinungsbildung und eine 
möglichst von allen Beteiligten akzeptierte Lösungsfindung zu 
ermöglichen.
Die Verordnung tritt unmittelbar nach dem Inkrafttreten der 
Abänderung des Jagdgesetzes in Kraft.

Kontakt:

Amt für Wald, Natur und Landschaft
Felix Näscher
Tel.: +423/236 64 01

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