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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung des Gesetzes über die Vermögensverwaltung

(ots)

Vaduz, 24. August (pafl) -

Die Regierung hat den Bericht
und Antrag zur Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes zuhanden 
des Landtages verabschiedet. Mit dieser Gesetzesvorlage wird unter 
anderem auch das Treuhändergesetz abgeändert. Die erste Lesung wird 
voraussichtlich im September 2005 stattfinden und das neue Gesetz 
soll per 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Erhöhte Attraktivität des Finanzplatzes
Durch die Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes wird in 
Liechtenstein eine neue und international anerkannte Kategorie von 
Finanzintermediären entstehen, deren Tätigkeiten bisher Banken und 
Treuhändern vorbehalten waren. Die liechtensteinische 
Vermögensverwaltungsgesellschaft wird dem europäischen Standard 
entsprechen und kann somit den "EU-Pas"“ erlangen, mit welchem sie 
im gesamten EWR tätig werden kann. Gleichzeitig wird durch die 
Loslösung der klassischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung vom 
Berufsbild des Treuhänders letzterer Beruf auch weiterhin als 
liechtensteinisches Spezifikum beibehalten werden können.
Durch die äusserst rasche Schaffung des 
Vermögensverwaltungsgesetzes übernimmt Liechtenstein eine 
Vorreiterrolle in Europa, da europaweit die zugrunde liegende EU-
Richtlinie noch von keinem Staat umgesetzt wurde. Damit wird auch 
sichergestellt, dass in Liechtenstein die Dienstleistung der 
Vermögensverwaltung auf höchstem internationalem Niveau erbracht 
wird, was die Attraktivität des Finanzplatzes fördert. Zudem wird 
der Anregung des Internationalen Währungsfonds Rechnung getragen, 
die Anlageberatung und Vermögensverwaltung unter die Aufsicht der 
FMA zu stellen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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