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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung zum Mediationsgesetz erlassen

(ots)

Vaduz, 12. April (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. April 2005 die Verordnung zum Gesetz über die Mediation in Zivilrechtssachen genehmigt. Die Verordnung regelt im Wesentlichen die Ausbildung der Mediatoren in Zivilrechtssachen als einer der gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Mediatoren. Das Gesetz über die Mediation in Zivilrechtssachen wurde vom Landtag im Dezember 2004 verabschiedet.

Bei der Mediation handelt es sich um ein nicht förmliches Verfahren, 
in dessen Rahmen eine neutrale dritte Person, der Mediator, zwei 
oder mehrere Parteien mit dem Ziel unterstützt, ihren Streit aus 
freiem Willen durch Verhandlungen beizulegen. Die Rolle des 
Mediators, der kein Richter oder Schiedsrichter ist, besteht darin, 
die Parteien bei der Identifikation ihrer Streitposition, der 
Entwicklung gemeinsamer und unterschiedlicher Interessen und der 
Untersuchung und Bewertung von Lösungsalternativen zu unterstützen. 
Vereinfacht lässt sich die Verhandlungsmethode mit dem Prinzip 
"Kooperation statt Konfrontation" kennzeichnen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Kerstin Fitz-Gahan
Tel.: +423/236 65 91

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