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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Die Briefwahl - wichtigste Neuerung bei der Landtagswahl 2005

(ots)

Vaduz, 23. Februar (pafl) -

Bei der Landtagswahl 2005
haben erstmals alle Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme 
brieflich abzugeben. Bisher war für die briefliche Stimmabgabe ein 
schriftliches Gesuch notwendig.
Die Stimmberechtigten erhalten alle für die briefliche 
Stimmabgabe notwendigen Unterlagen mit dem Versand des amtlichen 
Wahlmaterials. Dieses besteht aus: 
– dem Zustellkuvert; 
– der persönlichen Stimmkarte; 
– einem C5 Stimmkuvert mit dem Aufdruck "Landtagswahl 2005"; 
– je einem Stimmzettel der drei an der Wahl beteiligten 
Wählergruppen.
Briefliche Stimmabgabe
Das Zustellkuvert, mit dem die Stimmberechtigten das Wahlmaterial 
erhalten, dient gleichzeitig als Kuvert für die Rücksendung der 
brieflichen Stimmabgabe. Achtung: Das Zustellkuvert nicht 
aufreissen, sondern den perforierten Streifen wie angegeben 
wegreissen.
Wer brieflich stimmen möchte, legt den Stimmzettel in das 
Stimmkuvert und verschliesst dieses. Zudem muss die Erklärung auf 
der Rückseite der Stimmkarte eigenhändig unterschrieben sein. Ohne 
Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.
Stimmkuvert und Stimmkarte mit der unterzeichneten Erklärung 
werden mit demselben Fensterkuvert an die Gemeinde retourniert, mit 
dem das Abstimmungsmaterial zugestellt wurde. Die Adresse der 
Gemeindeverwaltung ist auf der Stimmkarte aufgedruckt und muss im 
Fenster sichtbar sein.
Das Zustellkuvert kann anschliessend frankiert der Post übergeben 
oder bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Die briefliche 
Stimmabgabe muss spätestens bis zur Öffnung des Wahl- und 
Abstimmungslokals am ersten Wahltag (Freitag) bei der Gemeinde 
eintreffen, bzw. abgegeben werden.
Die richtige Briefwahl in Kürze
1.	Zustellkuvert vorsichtig aufreissen, nicht aufschneiden
2.	Stimmzettel in Stimmkuvert verpacken und verschliessen
3.	Stimmkarte unterschreiben
4.	Stimmkarte und Stimmkuvert in das Zustellkuvert legen – 
Adresse der Gemeinde muss im Fenster sichtbar sein
5.	Zustellkuvert ordentlich verschliessen und bei der 
Gemeindekanzlei abgeben, bzw. frankiert der Post übergeben
Wahlberechtigung
Bei der Landtagswahl 2005 wahlberechtigt sind alle 
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die das 18. Lebensjahr 
vollendet und seit mindestens einem Monat vor der Wahl im Lande 
ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Briefwahl ist zwar auch vom 
Ausland aus möglich, gilt jedoch nur für vorübergehend im Ausland 
weilende Landesbürgerinnen und Landesbürger.
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind wie gewohnt geöffnet, d.h. am Freitag, 11. 
März 2005, 17.00 bzw. 18.00 bis 20.00 Uhr, und am Sonntag, 13. März 
2005, 10.00 bis 12.00 Uhr.
In allen Wahllokalen sind Wahlzellen aufgestellt, in denen die 
Stimmberechtigten ihre Stimmabgabe frei von jeder Beobachtung 
vorbereiten können.
Neuerungen am Stimmzettel
Zu allen Kandidatinnen und Kandidaten ist neu auf dem Stimmzettel 
eine vierstellige Nummer aufgedruckt. Diese Nummer dient der 
Wahlkommission bei den Zählarbeiten und hat nur administrative 
Bedeutung. Wer eine Kandidatin oder einen Kandidaten von einer 
anderen Liste übernehmen möchte, muss wie bisher den Kandidatennamen 
auf den Stimmzettel schreiben. Die Nummer gilt nicht als gültige 
Kandidatenstimme.
Die Landtagswahl 2005 im Internet
Im Internet unter www.landtagswahlen.li sind ausführliche 
Informationen zur Landtagswahl 2005 abrufbar, unter anderem auch zur 
richtigen Briefwahl. Am Wahlsonntag werden detaillierte Ergebnisse 
publiziert.

Kontakt:

René Schierscher
Tel.: +423/236 60 36
rene.schierscher@rk.llv.li

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