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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Studie zum Mobilfunk in Auftrag gegeben

Vaduz, 17. November 2004 (pafl) -

(ots)

Machbarkeit des Salzburger Grenzwertes wird geprüft

Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 16. November 2004 die Firma enorm GmbH, München, mit der 
Erstellung einer Studie zum Mobilfunknetz beauftragt. Dabei soll 
geklärt werden, wie das Mobilfunknetz in Liechtenstein bei möglichst 
geringer Belastung durch nicht-ionisierende Strahlung (NIS) 
ausgestaltet werden kann. Mit der Studie sollen Grundlagen 
geschaffen werden, um fundiert zu klären, ob tiefere Grenzwerte 
festgelegt werden könnten als in der NIS-Vernehmlassungsvorlage 
vorgesehen. Damit verbundene Konsequenzen hinsichtlich der Kosten 
für die Mobilfunkbetreiber und Endkunden, der Gewährung der 
Versorgungssicherheit sowie der Überlagerungseffekte durch 
ausländische Netze sollen in erster Annäherung evaluiert werden.
Der Auftrag beinhaltet die Berücksichtung verschiedener 
spezieller Fragen: Etwa eine Gegenüberstellung von verschiedenen 
Standortszenarien und Alternativen mit dem Ziel der Erreichung einer 
möglichst geringen Exposition durch nicht-ionisierende Strahlung; 
die Beachtung diverser diskutierter Grenzwerte, insbesondere des 
Salzburger Grenzwertes; oder alternativ die Möglichkeit, Grenzwerte 
gebietsbezogen nach deren Nutzungsart festzulegen. Zudem soll in 
einer Machbarkeitsanalyse geprüft werden, ob die Siedlungen im 
Berggebiet derart versorgt werden können, dass ein Telefonieren 
einerseits nur im Freien möglich ist und andererseits nicht 
besiedelte Gebiete im Berggebiet nur minimal versorgt werden.
Unabhängige Studie
Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen des Auftrages wirtschaftlich 
und fachlich unabhängig von Interessen bzw. Interessensvertretern 
und auf dem neusten fachlichen Stand der Technik. Es sind ihm 
seitens des Auftraggebers keine Einschränkungen und Grenzen gesetzt, 
die dem Projektziel entgegenstehen.
Hintergrund dieser Entscheidung der Regierung ist die 
Vernehmlassung zum Gesetz über den Schutz vor nicht-ionisierender 
Strahlung (NISG). Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Juli 
2004 die Ergebnisse der Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf 
zur Kenntnis genommen. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den 
Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung und die grundsätzliche 
Ausrichtung der Gesetzesvorlage an den entsprechenden 
schweizerischen Bestimmungen wurden mit grosser Mehrheit 
befürwortet. Inhaltlich wurde bezüglich der verschiedenen Quellen 
von nicht-ionisierender Strahlung vor allem auf die Thematik der 
Mobilkommunikation eingegangen. Bei der Bewertung der vorhandenen 
Erkenntnisse und Grundlagen sowie der Vernehmlassungsvorlage gingen 
die Ansichten erwartungsgemäss sehr weit auseinander. Im Mittelpunkt 
der Äusserungen stand insbesondere die Frage, ob das Mobilfunknetz 
auch bei tieferen Grenzwerten betrieben werden könnte als im 
Vernehmlassungsentwurf vorgesehen. Auf technischer Ebene wurde diese 
Frage in der Vernehmlassung nicht beantwortet, weshalb die Regierung 
beschloss, dieser Frage mit einer unabhängigen Studie nachzugehen.
Versorgung im Berggebiet
Die Gemeinde Triesenberg hat in ihrer Stellungnahme zum 
Vernehmlassungsbericht und anlässlich der Sitzung vom 18. Oktober 
2004 mit Vertretern der Regierung, des Amtes für Umweltschutz und 
des Amtes für Kommunikation geäussert, dass sie für eine möglichst 
geringe Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten Malbun und Steg 
eintritt, dass sie es als ausreichend erachtet, wenn im besiedelten 
Alpengebiet das Telefonieren mittels Mobilfunk im Freien 
gewährleistet ist und dass sie im nicht besiedelten Alpengebiet 
keine Erhöhung der Versorgung wünscht. Mit einer Petition in diesem 
Zusammenhang wird gefordert, dass in Triesenberg ohne Zustimmung der 
Bevölkerung keine weiteren Mobilfunkantennen (GSM und UMTS) 
aufgestellt werden dürfen, dass die heutigen Mobilfunkantennen beim 
Tunnel und jene in Malbun abgebrochen werden müssen und dass in 
Triesenberg und im Alpengebiet eine Maximalbelastung von 0,02 V/m 
eingehalten wird. Der Frage zur Ausgestaltung des Mobilfunknetzes 
unter der Bedingung, dass das Telefonieren in den 
Berggebietssiedlungen nur im Freien zu gewährleisten wäre, wird in 
der nun in Auftrag gegebenen Studie ebenfalls nachgegangen.

Kontakt:

Johannes Pingitzer
Ressort Umwelt
Tel.: +423/236 60 44

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