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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Menschenrechtsschutz vervollständigt

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) -

Die Regierung hat den Bericht
und Antrag über die Protokolle Nr. 4 und Nr. 7 zur Europäischen 
Menschenrechtskonvention (EMRK) zuhanden des Landtages 
verabschiedet. Liechtenstein ist seit dem 8. September 1982 
Vertragspartei der EMRK. Dieses Übereinkommen bildet die wichtigste 
Grundlage des Menschenrechtschutzes in Europa und stellt zusammen 
mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die 
Überwachung der EMRK-Garantien gewährleistet, eine der grössten 
Errungenschaften des Europarats dar. Neben der EMRK hat 
Liechtenstein auch zehn der 14 Protokolle zur EMRK ratifiziert sowie 
zwei weitere unterzeichnet.
Die Protokolle Nr. 4 und Nr. 7 zielen darauf, die in der EMRK 
stipulierten Menschenrechtsgarantien um weitere wichtige bürgerliche 
und politische Rechte zu ergänzen. Dazu zählen insbesondere 
diejenigen Rechte, welche zwar im Internationalen Pakt von 1966 über 
bürgerliche und politische Rechte, nicht jedoch in der EMRK 
enthalten sind. Liechtenstein ist auch Vertragsstaat des 
Internationalen Paktes und stellte im Juli 2004 seinen ersten 
Länderbericht über dessen Umsetzung vor. Der Menschenrechtsausschuss 
der UNO, ein mit unabhängigen Experten besetztes Gremium zur 
Überwachung der Umsetzung dieses Paktes durch die Vertragsstaaten, 
bescheinigte Liechtenstein, dass die liechtensteinische Rechtslage 
den im Pakt enthaltenen Bestimmungen zu einem grossen Teil 
entspricht. Aufgrund der Tatsache, dass die in den Protokollen Nr. 4 
und Nr. 7 zur EMRK postulierten Rechte grösstenteils auch im Pakt zu 
finden sind, erachtet die Regierung den Zeitpunkt für gekommen, 
diese beiden Protokolle zur EMRK zu unterzeichnen und zu 
ratifizieren.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Patrick Ritter
Tel.: +423/236 60 63

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