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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Richtlinie über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsenorientierung

(ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) – Die Regierung hat die Abänderung der Richtlinie über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsenorientierung (Prospektrichtlinie) genehmigt und einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie wird einen "Europäischen Pass" für die Emittenten einführen, der sowohl beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren als auch bei der Beantragung der Zulassung zum Handel verwendet werden kann. Das bedeutet, dass ein Prospekt nach seiner Genehmigung in einem Mitgliedstaat im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum akzeptiert werden muss.

Weiters wird die Richtlinie für die Anleger eine qualitative 
Verbesserung der Informationen mit sich bringen und durch zentrale 
Hinterlegung den Zugang zu den Prospekten erleichtern. Ausserdem 
werden die Fristen, die der zuständigen Behörde des 
Herkunftsmitgliedstaats für die Genehmigung eines Prospekts zur 
Verfügung stehen, verkürzt und alle Verfahren erheblich 
beschleunigt. Auch werden neue Regelungen hinsichtlich der 
Prospekthaftung sowie der Informations- oder Offenlegungspflichten 
vorgesehen.
Die Richtlinie betrifft lediglich die Erstoffenlegungsanforderungen. 
Die Bedingungen für die Zulassung zur Börsennotierung unterliegen 
weiterhin den bestehenden europäischen und nationalen Anforderungen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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