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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren abgeändert

(ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2004 die Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren genehmigt. Mit dieser Verordnungsabänderung werden Anpassungen der Gebührenverordnung vorgenommen, deren Notwendigkeit sich aufgrund der Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Sachenrechts (SR) bzw. aufgrund eines Urteils des Staatsgerichtshofes ergibt.

Darüber hinaus sind Abänderungen der Gebührenverordnung vorgesehen, 
die vermehrt der Kostenwirklichkeit im Bereich der Gebühren des 
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes Rechnung tragen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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