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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erhöhter Datenschutz

(ots)

Vaduz, 29. Januar (pafl) -

Die Regierung hat den Bericht
und Antrag über das Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des 
Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten 
zuhanden des Landtages verabschiedet. Mit diesem 
Europaratsübereinkommen werden die in der Europäischen 
Menschenrechtskonvention enthaltenen Rechte auf Achtung des Privat- 
und Familienlebens bzw. der Meinungsäusserungsfreiheit in Bezug auf 
die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten konkretisiert.
Das Übereinkommen gilt für alle automatischen Datensammlungen sowie 
für die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten im 
öffentlichen und privaten Bereich, soweit es sich um Daten über 
bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen handelt. Es legt die 
Grundsätze des Datenschutzes fest, welche die Mitgliedstaaten in 
ihren innerstaatlichen Gesetzgebungen umsetzen müssen, und regelt 
die Zusammenarbeit zwischen den Staaten bei der Umsetzung des 
Übereinkommens sowie den Beistand, den ein Mitgliedstaat betroffenen 
Personen mit Wohnsitz im Ausland leisten muss.
Seit dem In-Kraft-Treten des Datenschutzgesetzes am 1. August 2002, 
mit dem die Datenschutzrichtlinie der EU umgesetzt wurde, entspricht 
das liechtensteinische Recht den Anforderungen des Übereinkommens. 
Durch die Ratifikation des Übereinkommens kann erreicht werden, dass 
sich der räumliche Schutzbereich auch auf Nicht-EU-Staaten 
erstreckt.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel.: +423/236 60 58

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