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Fürstentum Liechtenstein

Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien

Vaduz (ots)

Liechtenstein im guten Mittelfeld
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 12. November
ihren zweiten Halbjahresbericht 2002 über den Stand der Umsetzung von
EG-Richtlinien in den EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard EFTA
States No 11) veröffentlicht. Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst -
parallel zur EU- Kommission - jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden
Jahres einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den
drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei
werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen
EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten
dargestellt und andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren
bekannt gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen
aufgrund mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien
eingeleitet worden und zum Stichtag noch nicht abgeschlossen sind.
Per Stichtag 1. Oktober 2002 umfasste das EWR-Abkommen 1392
Binnenmarkt-Richtlinien. Auf der Basis dieser Anzahl ergibt sich für
Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 97.9 Prozent bzw. ein
Umsetzungsdefizit von 2.1 Prozent. Somit rangiert Liechtenstein im
Mittelfeld der 18 EWR-Staaten auf Platz 10. Norwegen weist
gegenwärtig ein Umsetzungsdefizit von 1 Prozent auf, was den
Norwegern den 4. Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des
Umsetzungsdefizits von 1.4 Prozent Platz 6-7. Das durchschnittliche
Umsetzungsdefizit der drei EWR/EFTA-Staaten hat sich um 0.5 auf 1.5
Prozent erhöht, wobei die EFTA- Überwachungsbehörde zu bedenken gibt,
dass sich das Defizit auch in den EU-Staaten im Berichtszeitraum
erhöht hat (gegenwärtig 2.1 Prozent).
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA-
Überwachungsbehörde gegenüber den 3 EWR/EFTA-Vertragsstaaten hat sich
auf 51 verringert: Gegen Norwegen laufen in 30 Fällen, gegen Island
in 13 und gegen Liechtenstein in 8 Fällen entsprechende Verfahren.
Stichtag dabei war der 31. August 2002.
Die Stichtage zeigen, dass der Bericht lediglich Anhaltspunkte für
den tatsächlichen Umsetzungsstatus geben kann. Unbeachtet bleiben
dabei Richtlinien, die seit dem Stichtag bereits in nationales Recht
umgesetzt werden sind, aber auch neue Richtlinien, die in der
Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind. Wie bisher wird
Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der neuen
Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich zu
wahren. Wichtige Herausforderungen werden dabei zum Beispiel im
Bereich des Konsumentenschutzes, der Telekommunikation sowie der
audiovisuellen Dienste liegen.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde ist im Internet
unter www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA-
Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286'18'61). Fragen
können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel.
+423/236'60'37; E-Mail:  info@sewr.llv.li).

Kontakt:

Rückfragen: Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle EWR, Tel. +423/236'60'37

Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 608

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