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Fürstentum Liechtenstein

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den «Taliban»

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 10. September 2002 beschlossen,
den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und
Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung
«Al-Qaida» oder den Taliban um 25 weitere Personen bzw.
Organisationen zu erweitern. Anhang 2 führt jene Personen und
Organisationen auf, gegen welche sich die vom Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen verhängten Sanktionen (Waffenexportverbot, Ein-
und Durchreiseverbot, Sperrung von Geldern) richten. Mit dieser
Verordnung setzt die Regierung einen entsprechenden Beschluss des
UN-Sanktionskomitees vom 3. September 2002 um.

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 459

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