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Fürstentum Liechtenstein

Finanzplatz Liechtenstein: Reformen auch im Gesellschaftsrecht

Vaduz (ots)

Sicherheit und Attraktivität des Finanzplatzes im Vordergrund
Mit den in den vergangenen Monaten und Jahren
geleisteten enormen Anstrengungen für die Sicherheit und
Attraktivität des Finanzplatzes und seiner Dienstleistungen soll
dessen hoch stehende Qualität sichergestellt und Schritt für Schritt
auch neuen Anforderungen angepasst werden.
Dabei ist es der Regierung ein grosses Anliegen, auch das
liechtensteinische Gesellschaftsrecht einer entsprechenden
Überprüfung zu unterziehen. Durch den Beitritt zum EWR-Abkommen
obliegt Liechtenstein wie allen anderen Mitgliedern des EWR unter
anderem die Ausgestaltung einer diesem Abkommen konformen und damit
zeitgemässen Gesellschaftsrechtslage. Mit dem Gesetz vom 26. Oktober
2000, LGBl. 2000 Nr. 279, wurde das Personen- und Gesellschaftsrecht
zuletzt novelliert. Im Rahmen dieser Novelle wurden beispielsweise
acht gesellschaftsrechtlich relevante Richtlinien umgesetzt, die
unter vielen Neuerungen auch eine Erhöhung der Publizität mit sich
brachten. Trotz der Tatsache, dass das liechtensteinische
Gesellschaftsrecht zum grössten Teil als durchaus zeitgemäss gilt,
arbeitet eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission an
einer eingehenden Überprüfung des Stiftungsrechts und einer
Erarbeitung allfälliger Revisionsvorschläge. Der Kommission gehören
sowohl Vertreter aus der Privatwirtschaft als auch Mitarbeiter
staatlicher Behörden an.
Die Kommission hat insbesondere den Auftrag, stiftungsrechtliche
Aspekte, die liechtensteinische Stiftungen attraktiv machen,
fortzubilden, die Stiftungsaufsicht zu stärken und allfällige
stiftungsrechtliche Normen, welche zu Missbräuchen verleiten könnten,
zu eliminieren. Die Revision des Stiftungsrechts ist neben der
Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung eine weitere Massnahme, um
den guten Ruf des Finanzplatzes zu untermauern und dessen Qualität
noch mehr zu heben.
Liechtenstein steckt inmitten eines Prozesses der Umstellung und
Anpassung seines Finanzplatzes im Rahmen der internationalen
Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche, organisierte Kriminalität und
internationalen Terrorismus. Der Finanzplatz Liechtenstein hat dabei
grundlegende Veränderungen erfahren, um höchste internationale
Standards im Bereich der Finanzdienstleistungen zu gewährleisten.
Gerade die Ereignisse vom 11. September 2001 haben vor Augen geführt,
dass immer neue Herausforderungen warten, welche verstärkte
Anstrengungen erfordern.

Kontakt:

Dr. Gerlinde Manz-Christ
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +423/236'61'80 oder +423/776'61'80

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
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