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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) abgeändert

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 14. November 2001 eine
Abänderung der Verordnung vom 10. Oktober 2000 über Massnahmen
gegenüber den Taliban (Afghanistan) beschlossen. Mit dieser
Verordnungsabänderung hat die Regierung den Beschluss des
UN-Sanktionskomitees für Afghanistan vom 9. November 2001, nach
welchem die Liste der natürlichen und juristischen Personen, gegen
die sich die Finanzsanktionen richten, um 62 Gesellschaften und
Einzelpersonen zu erweitern ist, umgesetzt. Diese Abänderung tritt am
Tage der Kundmachung in Kraft.
Rückfragen: Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236 60 12)

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423 236 67 22
Fax: +423 236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 569

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