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Fürstentum Liechtenstein

Schulübertrittsverordnung erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Verordnung über die Promotion
und über den Uebertritt auf der Sekundarstufe I erlassen. Mit der
neuen Verordnung werden drei Bereiche, nämlich das Aufnahmeverfahren,
die Promotion und der Schulartenwechsel auf der Sekundarstufe I,
welche vorher in drei einzelnen Verordnungen geregelt waren, in einer
einzigen Verordnung zusammengeführt.
Die neue Verordnung stellt eine einheitliche und transparente
Regelung für Untergymnasium, Realschule und Oberschule dar. Die
Verordnung führt möglichst einheitliche Promotionsregeln für alle
drei Schularten und einheitliche Regeln für die Uebertrittsprüfung
ein. Eine weitere Neuerung betrifft eine Uebertrittsprüfung, die
anstelle des Inspektionsberichts im Aufnahmeverfahren am Ende des 5.
Primarschuljahres tritt. Zudem wird die Durchlässigkeit verbessert,
da die Verordnung Möglichkeiten zum Schulartenwechsel auf allen
Stufen eröffnet.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Bildung/Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Schulamt (+423/236 67 51)

Nr. 373 1/2027-4010

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