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Fürstentum Liechtenstein

Verordnungen über die Anerkennung von Diplomen für Zahnärzte und Apotheker

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2001
zwei Verordnungen über die Anerkennung beruflicher Diplome,
Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise für Zahnärzte
und Apotheker im Europäischen Wirtschaftsraum erlassen. Die
Verordnungen regeln die Anerkennung der von anderen Vertragsstaaten
des EWR-Abkommens ausgestellten beruflichen Befähigungsnachweisen zur
selbständigen und unselbständigen Ausübung des Berufes als Zahnarzt
oder Apotheker in Liechtenstein.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Gesundheit (+423/236 60 11)
Nr. 301 1/1279, 1397-6611

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