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Fürstentum Liechtenstein

Gesetzliche Grundlage für Zukunftsfonds

Vaduz (ots)

Die Regierung plant, die rechtliche Grundlage zu
schaffen, um einen Teil des Ertragsüberschusses der Landesrechnung in
einen "Zukunftsfonds" zu überführen. Ziel der Regierung ist es, den
Zukunftsfonds auf möglichst hohem Niveau zu halten und nach
Möglichkeit auch für die kommenden Generationen zu sichern. Die
Mittel dieser "Reserven für die Zukunft" sollen nur mit einem Gesetz
zur Verwendung freigegeben werden können, um den Zugriff auf das
Reservekapital zu erschweren.
Nachdem der Landtag im Juni 1999 der Errichtung von zusätzlichen
Reserven für Zukunftsaufgaben ("Zukunftsfonds") zugestimmt hatte,
soll nun ein Entwurf einer Gesetzesvorlage samt Bericht und Antrag
für die Beratung im Landtag ausgearbeitet werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle Finanzen (+423/236 61 12)

Nr. 196 1/1182-681

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