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Bundesamt für Statistik

BFS: Kosten des Gesundheitswesens von 1960 bis 2000

(ots)

Kosten des Gesundheitswesens von 1960 bis 2000: Der Kostenanstieg ist ein Gesellschaftsphänomen

Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) liegen die 
Kosten des Gesundheitswesens im Jahr 2000 bei 43,4 Milliarden 
Franken. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt 
(BIP) ist während der vergangenen vierzig Jahre stetig gewachsen. 
1960 betrug er noch 4,9%, heute erreicht er 10,7%. Der Kostenanstieg 
im Gesundheitswesen ist also kein neues Phänomen. Er hängt weder mit 
dem Krankenversicherungsgesetz von 1994 (KVG) zusammen, noch haben 
die Wirtschaftszyklen einen Einfluss auf die Entwicklung der 
Gesundheitskosten; vielmehr handelt es sich dabei um ein soziales 
Phänomen, das alle Akteure und ihr jeweiliges Verhalten umfasst: 
Patienten, Leistungserbringer, Krankenversicherer und Behörden. Das 
Bundesamt für Statistik hat eine Zeitreihe der Kosten im 
Gesundheitsbereich für die Periode 1960 bis 2000 berechnet. 1960 
betrug der Anteil dieser Kosten am Bruttoinlandprodukt 4,9%, während 
es im Jahr 2000 10,7% waren. Die Gesundheitskosten wurden für das 
Jahr 1960 auf 1,9 Milliarden Franken geschätzt; 2000 betrugen sie 
43,4 Milliarden Franken. Mit 7,3% liegt die durchschnittliche 
jährliche Steigerung stark über jener der Konsumentenpreise (3,4%), 
womit die reale Kostensteigerung im Gesundheitswesen 3,9% ausmacht. 
In der jüngsten Periode 1990 bis 2000 weist das Gesundheitswesen 
jährlich eine mittlere Zunahme von 4,2% aus, wogegen es für die 
Konsumentenpreise lediglich 1,9% sind. Die reale Zunahme der 
Gesundheitsausgaben liegt während dieses Zeitraums bei jährlich 
2,3%. Der Kostenanstieg im Gesundheitswesen kann keinesfalls als 
„explosiv" eingestuft werden; im Gegenteil, er ist stetig und 
entspricht eindeutig der Entwicklung der sozialen und individuellen 
Ansprüche an die Lebensqualität, zu der die Gesundheit ganz 
wesentlich beiträgt. Gründe für den Kostenanstieg Dem Kostenanstieg 
liegen komplexe Ursachen zugrunde, die einerseits mit dem Angebot 
und andererseits mit der Nachfrage von Sach- und Dienstleistungen 
des Gesundheitswesens in Zusammenhang stehen. Dabei leisten alle 
Akteure ihren Beitrag: Patienten, Leistungserbringer, 
Krankenversicherer und Gesundheitsbehörden. Das Verhalten jedes 
Einzelnen trägt zur steigenden Kostenentwicklung bei. Nennenswert 
sind zum Beispiel auf der Angebotsseite die wachsende 
Spezialisierung und Technisierung, die zunehmende Anzahl privat 
praktizierender Ärzte sowie die Entwicklung neuer und kostspieliger 
Medikamente. Erwähnt seien auf der Nachfrageseite die strukturelle 
Entwicklung der Bevölkerung und der Haushalte, der Abbau sozialer 
Netze sowie der verbesserte Zugang der Bevölkerung zu qualitativ 
hoch stehender Behandlung. Boom bei der Krankenhausbehandlung 
Während der Gesamtperiode ist der Anteil der Leistungen im 
stationären Bereich von 35,7% im Jahr 1960 auf 46,8% im Jahr 2000 
übergegangen. Der Kostenanteil der Spitalbehandlung und der langen 
Aufenthalte in Heimen für Betagte und Chronischkranke ist zu Beginn 
der 90er-Jahre gar bis auf 50% geklettert. Die ambulante Versorgung 
und die Zusatzleistungen blieben mit 36,6% im Jahr 1960 und 33,1% 
2000 ziemlich stabil. Das Krankenversicherungsgesetz von 1994 
scheint einer besseren Nutzung der ambulanten Versorgung den Weg 
geebnet zu haben, denn der Anteil der stationären Behandlungen ist 
seither rückläufig. Die Präventions- und Administrativkosten haben 
sich verdoppelt und sind von 3,5% 1960 auf 7,4% im Jahr 2000 
gestiegen. Hingegen ist der Anteil der Ausgaben für 
Gesundheitsgüter, hauptsächlich Medikamente, beinahe um die Hälfte 
von 24,2% 1960 auf 12,6% 2000 geschrumpft. Dieser Rückgang wurde 
während der ersten Hälfte der Berichtsperiode verzeichnet. Für die 
vergangenen zwanzig Jahre war die Entwicklung unstabil; in den 
90er-Jahren wies der Kostenanteil der Medikamente aufgrund teurer 
medikamentöser Behandlungen eine steigende Tendenz aus. Zunehmende 
Bedeutung der Sozialversicherungen Zwischen 1960 und 2000 hat die 
staatliche Finanzierung leicht abgenommen; der Anteil ging von 22,2% 
1960 auf 15,2% im Jahr 2000 zurück. Markante Veränderungen gab es im 
Gegensatz dazu bei den Sozial- und Privatversicherungen. Diese haben 
sich zwischen 1960 und 2000 verdoppelt (von 25,2% auf 50,9%). Seit 
1960 sinkt der von den Haushalten aufgebrachte Anteil regelmässig; 
im Jahr 2000 betrug er 32,9% während es 1960 noch 51,5% waren. Die 
Entwicklung der Finanzierung während der Berichtsperiode 1960 bis 
2000 ist von drei Fakten geprägt, die vermutlich auf strukturelle 
Veränderungen zurückzuführen sind: die deutliche Zunahme der von den 
Sozialversicherungen übernommenen Kosten, die mässige 
Leistungsdrosselung des Staates und die deutliche Abnahme des 
Finanzierungsbeitrags der Haushalte. Die Zunahme bei den 
Sozialversicherungen erklärt sich hauptsächlich in der 
Leistungserweiterung in der Grundversicherung. Weniger 
Wohlfahrtsstaat im Gesundheitswesen Damit Schätzungen der Kosten des 
Gesundheitssystems für Staat und Privatsektor vorgenommen werden 
können, wird die Finanzierung der Sozialversicherungen nach Staat, 
Privathaushalten und Unternehmen gegliedert. Der Anteil des Staates 
weist von 1960 bis 1971 eine regelmässige Zunahme aus (von 31,4% auf 
39,5%). Danach sinkt der Anteil konstant und erreicht im Jahr 2000 
25,3%. Zwischen 1960 und 1971 ist der Anteil der Privathaushalte, 
einschliesslich der Krankenversicherungsprämien, von 63,8% auf 55,4% 
geschrumpft. Darauf folgte eine regelmässige Zunahme, wobei der 
Anteil im Jahr 2000 68,2 Prozentpunkte erreichte. Bleibt noch der 
Anteil der Unternehmen, der ziemlich stabil blieb und nur eine 
langsame Zunahme verzeichnete; von 4,9% 1960 auf 6,4% im Jahr 2000. 
Der Finanzierungsanteil des Staates befand sich Ende der 90er-Jahre 
auf einem „historischen“ Tiefstand (2000 bei 25,3%), und dies 
obschon die Ausgaben zur Prämienverbilligung in diesen Zahlen 
berücksichtigt sind. Aus sozialpolitischer Sicht nimmt die 
öffentliche Hand somit immer weniger die Aufgabe der Umverteilung 
wahr. Umgekehrt dazu hat der Beitrag der Haushalte an den 
Gesundheitskosten im Laufe der Zeit zugenommen.
Die Statistik der Kosten des Gesundheitswesens des BFS ist eine 
Synthese aus dem verfügbaren Zahlenmaterial zur Schätzung der 
Geldströme rund um die Produktionskosten, die Ausgaben und die 
Finanzierung von Gütern und Leistungen des schweizerischen 
Gesundheitswesens während eines Jahres. Sie kann somit erst 
erarbeitet werden, wenn sämtliche statistischen Primärdaten 
verfügbar sind, insbesondere jene der Sozialversicherungen und der 
öffentlichen Finanzen. Deshalb werden die definitiven Berechnungen 
erst mit einer rund zweijährigen Verspätung veröffentlicht. 
Schätzmodell Das nun veröffentlichte Zahlenmaterial beruht auf einem 
2001 vollständig überarbeiteten Schätzmodell. Die Methodik wurde 
verbessert, und die Präsentation der Resultate berücksichtigt die 
veränderten Bedürfnisse im Bereich der Beobachtung des 
Gesundheitswesens und der Krankenversicherung. Die neuen Basisdaten 
zum stationären Bereich erlauben genauere Schätzungen, und die 
verwendeten Klassifikationen und Berechnungsverfahren sind absolut 
konform mit der neuen internationalen Methodik der OECD für die 
Gesundheitskonten. Schätzungen zu den Kosten des schweizerischen 
Gesundheitssystems liegen ab 1960 vor. Das Bundesamt für Statistik 
veröffentlicht seit 1985 die Statistik zu den Kosten im 
Gesundheitswesen. Aufgrund der kürzlich revidierten Methodik der 
Gesundheitskonten war die Harmonisierung der Zeitreihen nötig. Daher 
wurde eine "Retropolation" bis ins Jahr 1960 mittels der Methode 
einer Indexkette vorgenommen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
	Informationsdienst
Auskunft:
Raymond Rossel, BFS, Sektion Gesundheit
Tel.: 032 / 713 67 77
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
22.7.03

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