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ASMS reicht wegen heute im "Beobachter" bezeugten Tierschutzwidrigkeiten im Conny Land Strafanzeige ein

Wädenswil (ots)

Die renommierte Zeitschrift "Beobachter" legt in
der heutigen Ausgabe mögliche Beweise über Tierquälereien und andere
Tierschutzwidrigkeiten im Conny-Land auf den Tisch. Unter dem Titel
"Conny-Land: Delfine und Seelöwen führen ein Hundeleben" berichtet er
über verschiedene Vorfälle, die von drei ehemaligen Mitarbeitern im
thurgauischen Conny-Land bezeugt werden. Sie legen den dringenden
Verdacht nahe, die Verantwortlichen der Conny-Land AG hätten sich
verschiedener Verstösse gegen das eidgenössische Tierschutzgesetz
schuldig gemacht.
So würden nicht selten Delfine in der Nacht aus dem Becken
springen. Würden sie in ihrem hilflosen Zustand und völlig erschöpft
nicht zufällig gefunden, würden sie in der nächsten Stunde sterben,
wie zwei Zeugen aussagen. Festgestellt wurde verschiedentlich eine
übermässige Härte als Erziehungsmethode; Schläge seien nicht selten
gewesen. Und als Strafmassnahme sei ein Seelöwe wochenlang und ohne
Beschäftigung in einem Transportwagen verbannt gewesen mit einem
Wasserbecken kaum grösser als eine Badewanne, wie ein Zeuge
berichtet. Drei der elf Seelöwen seien am Erblinden, möglicherweise
wegen zu tiefer Salzkonzentration im Wasser.
Die ASMS (Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger-Schweiz) als
Anwältin der Delfine und Seelöwen hat heute zur Abklärung dieser
harten Anschuldigungen bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine
Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Conny-Land AG
eingereicht. Auch sollen Verwaltungsmassnahmen wie ein Halteverbot
für Meeressäuger im Conny-Land näher geprüft werden.
Rückfragen:
Beobachter-Artikel vom 8.12.2000 unter "www.beobachter.ch" oder
Hintergründe zum Conny-Land und Strafanzeige unter
"www.flipperswil.ch" oder Noëlle Delaquis, Fachstelle Delfine der
ASMS: Natel +41 76 393 20 60.
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