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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Berlin

Bern (ots)

Die 55. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) findet in Berlin statt und dauert vom 16. 
bis 19. Juni 2003. Der Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation 
das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die 
dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen 
abgestützt sind und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das 
Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht, 
wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen. Neben 
dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es 
im Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer 
Walbestände auf Grund moderner Managementmethoden sicherzustellen. 
Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit 
jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von 
Rio. Auf allen Weltmeeren ist heute allerdings ein Walfangmoratorium 
in Kraft.
An der Jahrestagung 2003 werden unter anderen die folgenden Themen 
behandelt:
neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten 
Bewirtschaftungsschemas 
wissenschaftlicher Walfang 
Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien 
Tötungsmethoden 
Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse 
Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für 
ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme 
einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch 
festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn 
wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus 
der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht 
abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch 
wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben 
die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses 
Bewirtschaftungsschemas widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt 
darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der 
sogenannten «kleinen Walarten» in den Kompetenzbereich der IWC 
fallen sollte. Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer 
Walschutzzonen – unter der Voraussetzung, dass die Anträge 
wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten im 
Prinzip unterstützt werden. Die Schweiz befürwortet 
Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse 
auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe 
zu leisten. Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der 
Internationalen Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des 
Übereinkommens erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse 
auf wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind. Da Mandat des 
Bundesrates für die schweizerische Delegation stimmt mit der 
Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien 
sowie mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland überein. Das 
Binnenland Schweiz hofft dadurch weiterhin, die Rolle eines 
verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, 
wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar 
scheinen.
Die Schweiz wird in Berlin vertreten durch Dr. Thomas Althaus, 
Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische 
Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.
Siehe auch:
Medienrohstoff
unter www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre: 
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des 
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet:   
http://www.bvet.admin.ch/artenschutz/d/0_intro_artenschutz.html  
(Artenschutz, Berichte und Publikationen, Walbroschüre)  
http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)
Auskünfte:
Thomas Althaus,
Leiter Artenschutz,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 031 323 85 08

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