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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Untersuchung im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

Bern (ots)

24. Sep 2003 (EFD) Auf Ersuchen von Gustave Marchand,
Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL, hat das Eidg. 
Finanzdepartement EFD heute Mittwoch eine Untersuchung im BBL 
angeordnet. Ein externer Anwalt wird dem Vorwurf des systematischen 
Mobbings nachgehen. Weitere Vorwürfe an die Amtsleitung, sie habe 
bei verschiedenen Projekten Misswirtschaft betrieben, werden auf 
Anordnung der Finanzdelegation der Eidg. Räte durch die Eidg. 
Finanzkontrolle EFK untersucht.
Im August haben zwei Mitarbeitende des BBL Aufsichtsbeschwerde gegen 
die Amtsleitung des BBL eingereicht. Der darin erhobene Vorwurf des 
systematischen Mobbings fand im September Eingang in einen Teil der 
Sonntagspresse, in welcher er mit Vorwürfen der Misswirtschaft 
angereichert wurde. Seit Einreichung der Aufsichtsbeschwerden 
gelangten zwei weitere Personen mit weiteren Vorwürfen schriftlich 
an das EFD. Das EFD wurde dabei ersucht, geeignete Massnahmen zu 
ergreifen, um die von den Betroffenen als unerträglich empfundene 
Arbeitssituation zu beendigen. Zudem hatte Nationalrat Peter Vollmer 
(SP/BE) in einer Interpellation vom 5. Juni 2002 Auskunft über die 
angeblich "inakzeptable Personalpolitik gegenüber den 
Gebäudebetriebsmitarbeitern" verlangt. Unbefriedigt von der 
bundesrätlichen Antwort vom 7. März 2003, doppelte Vollmer am 20. 
Juni 2003 nach und sprach von "einer prekären Personal- und 
Amtssituation im BBL".
Das EFD und das BBL haben ein eminentes Interesse daran, die 
Situation zu klären und den geordneten Verwaltungsablauf im BBL 
sicherzustellen. Dies kann nur durch eine umfassende und objektive 
Prüfung der im Raum stehenden Vorwürfe herbeigeführt werden. Die 
Amtsleitung des BBL hat selbst beim EFD um die Einleitung der heute 
angeordneten Untersuchung ersucht.
Der Vorwurf der Misswirtschaft (Anmietung nicht benötigter 
Räumlichkeiten) soll –- im Auftrag der Finanzdelegation –- von der 
EFK untersucht werden, was der Direktor des BBL ausdrücklich 
begrüsst. Dieser zweite Vorwurf ist nicht direkt Gegenstand der 
heute angeordneten Untersuchung.
Eine Untersuchung im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens 
dient dazu, einen Sachverhalt festzustellen und richtet sich deshalb 
nicht gegen bestimmte Personen. Die Schwere und Natur der erhobenen 
Vorwürfe stellen jedoch eine starke Belastung für das 
Vertrauensverhältnis zwischen der Amtsleitung und den betroffenen 
Personen dar. Diese selbst machten gegenüber dem EFD geltend, ihre 
Arbeitssituation sei für sie unerträglich geworden. Auf Grund der 
schwierigen Situation würde bei weiterem Zusehen der geordnete 
Verwaltungsablauf im BBL teilweise empfindlich gestört.
Angesichts dieser Umstände hat das EFD nach Anhörung von drei 
Betroffenen verfügt, diese nach Möglichkeit bis zum Abschluss der 
Untersuchungen ausserhalb des BBL einzusetzen. Bis eine geeignete 
Einsatzmöglichkeit gefunden ist, werden sie freigestellt.
Auskunft: Jules Busslinger, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 324 
00 38
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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