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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Parlament kann seine Beschlüsse jederzeit rückgängig machen

Bern (ots)

19. Feb 2003 (EFD) Grundsätzlich kann das Parlament
jederzeit auf früher beschlossene Verpflichtungskredite oder 
Zahlungsrahmen zurückkommen, allerdings müssten dazu teilweise die 
gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Dies ist der heutigen 
Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation der Fraktion der 
Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu entnehmen, welche unter anderem 
die Frage aufgeworfen hatte, bei welchen vom Parlament bereits 
gefassten Beschlüssen es möglich sei, in Anbetracht der 
unerfreulichen finanziellen Situation Rahmenkredite zu kürzen.
Die SVP-Fraktion hatte in ihrer Interpellation festgehalten, das 
Parlament werde in Anbetracht der misslichen Finanzlage nicht umhin 
kommen, seine Oberaufsicht bezüglich der Bundesfinanzen verstärkt 
wahrzunehmen. Damit das Parlament dieser wichtigen Aufgabe so 
schnell und effizient als möglich nachkommen könne, stellte die SVP- 
Fraktion dem Bundesrat verschiedene Fragen betreffs 
Sparmöglichkeiten und forderte eine Zusammenstellung aller 
Parlamentsbeschlüsse der letzten drei Jahre mit einer klaren 
Auflistung der durch sie verursachten Kosten.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass alle bundesrätlichen 
Botschaften zwingend ein Kapitel über die finanziellen Auswirkungen 
auf Bund und Kantone enthalten. Zudem befänden sich in den 
Botschaften zum Budget wie zur Rechnung Tabellen zu sämtlichen 
früher bewilligten, laufenden Verpflichtungskrediten und 
Zahlungsrahmen. Sodann unterbreite der Bundesrat in einem 
Zusatzbericht zur Botschaft der Staatsrechnung den eidg. Räten 
jährlich eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante 
Sachgeschäfte, die noch nicht Eingang in den Finanzplan gefunden 
hätten. Und schliesslich liste die Eidg. Finanzverwaltung EFV vor 
jeder Session zuhanden der Parlamentsdienste auf, welche im Erstrat 
zur Behandlung vorgesehenen Geschäfte mit welchen finanziellen und 
personellen Konsequenzen verbunden seien. Eine zusätzliche, 
rückwirkende Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse mit einer 
klaren Auflistung der dadurch verursachten Ausgaben und Einnahmen 
beziehungsweise Erhöhung oder Kürzung von Stellenprozenten wäre 
indes mit einem immensen Aufwand verbunden.
Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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