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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Landwirtschaftsbetriebe: Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräusserung

Bern (ots)

19. Feb 2003 (EFD) Bei Landwirtschaftsbetrieben soll
der anfallende Liquidationsgewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung 
nicht mehr besteuert werden. Dies hat der Bundesrat in seiner 
Antwort auf eine Motion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) 
bekräftigt. Darin wird ein Besteuerungsaufschub bis zum definitiven 
Verkauf gefordert. Weil die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) 
bereits im Januar 2002 ein Merkblatt in diesem Sinne erlassen hat, 
das von praktisch allen Kantonen übernommen worden ist, beantragt 
der Bundesrat, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Die Fraktion der SVP hatte in einer Motion vom 11. Dezember 2002 
verlangt, bei Hofaufgabe die anfallende Besteuerung auf dem 
Liquidationsgewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung aufzuschieben.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die 
Veräusserung der bisher selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen 
Liegenschaft bzw. deren Überführung ins Privatvermögen bei 
endgültiger Verpachtung die Voraussetzungen für die Besteuerung 
eines Liquidationsgewinns bilden. Bei einer Verpachtung handle es 
sich allerdings nur um Buchgewinne, wodurch es für die steuerlich 
Betroffenen zu finanziellen Engpässen kommen könne. Da die Aufgabe 
der Erwerbstätigkeit ohne sofortige Veräusserung bei allen 
Selbständigerwerbenden eintreten könne, sei das Eidg. 
Finanzdepartement beauftragt worden, in der Vernehmlassungsvorlage 
für eine Unternehmenssteuerreform II auch dieser Frage besondere 
Beachtung zu schenken.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die SSK im Januar 2002 für die 
Landwirtschaft ein Merkblatt zuhanden der kantonalen 
Veranlagungsbehörden erlassen hat. Darin werde der Aufschub des 
Liquidationsgewinns bis zu tatsächlichen Veräusserung empfohlen. 
Praktisch alle Kantone hätten diese Praxis inzwischen übernommen.
Da dem Anliegen des Vorstosses somit bereits Rechnung getragen 
worden ist, beantragt der Bundesrat, die Motion als erfüllt 
abzuschreiben.
Auskunft: 
Samuel Gerber, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 91 Ab 14 .00 
Uhr, Natel: 079 722 75 39
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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