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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK: Gotthard: Sicherheit mit Gegenverkehr gewährleistet

Bern (ots)

Die Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit im
alpenquerenden Strassenverkehr kommen voran. Nachdem im 
Gotthardtunnel verschiedene Massnahmen wie die Optimierung des 
Lüftungssystems getroffen worden sind, kann die Dosierung planmässig 
auf das Tropfenzählersystem umgestellt werden. Diese Verbesserungen 
erlauben die Wiederaufnahme eines dosierten Gegenverkehrs. Zur 
Erhaltung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit der Südschweiz 
werden zudem gewisse Erleichterungen für Teile des Schwerverkehrs 
eingeführt. Bevor die Neuerungen Ende September/Anfangs Oktober 
eingeführt werden können, sind die nötigen Verordnungen anzupassen.
Bedingung für die Anpassungen am Dosierungssystem ist ein mindestens 
gleichbleibender Sicherheitsstandard im Gotthardtunnel. Mit der 
Umstellung auf das Tropfenzähler-System wird der Verkehr am Gotthard 
verflüssigt und der Sicherheitsabstand zwischen zwei Lastwagen 
gewährleistet. Diese Verbesserungen sowie die leistungsfähigere 
Lüftung kompensieren das Kollisionsrisiko, welches durch die 
Wiedereinführung des Gegenverkehrs entsteht.
Im Tropfenzählersystem wird jeder Lastwagen einzeln in den Tunnel 
geschickt. Die Anzahl der Lastwagen, die den Gotthardtunnel 
passieren, wird in einer Bandbreite von 60 bis maximal 
voraussichtlich 150 Fahrzeugen pro Richtung und Stunde flexibel 
gehandhabt werden und richtet sich nach dem Personenwagen-Aufkommen. 
Wichtig dabei: die Menge des gesamten Verkehrs ist pro Richtung und 
Stunde auf 1000 Personenwageneinheiten (PWE) beschränkt, ein 
Lastwagen entspricht 3 Personenwageneinheiten. Die Verkehrsexperten 
gehen davon aus, dass sich die tägliche Gesamtkapazität bei 3000 bis 
4000 Lastwagen einpendeln wird. Dadurch wird es auch möglich, die 
gefährlichere San Bernardino-Strecke zu entlasten. Die Phase ROT 
wird wie bisher gehandhabt und dann ausgerufen, wenn die Kapazität 
des neuen Systems überschritten wird.
Erleichterungen auch für Personenwagen
Durch die Umstellung auf das Tropfenzähler-System wird sich der 
Personenwagenverkehr merklich verflüssigen. Bei hohem 
Personenwagenaufkommen haben die PWs Vorrang: ab einem Aufkommen von 
mehr als 550 PWs pro Stunde und Richtung reduzieren die 
Polizeibeamten die Anzahl der Lastwagen. Bei mehr als 820 
Personenwagen pro Stunde und Richtung wird sich aber in der Regel 
auch der Personenwagenverkehr stauen.
Hilfe für die Wirtschaft der Südschweiz
Auch unter dem neuen Regime wird es an einzelnen Tagen zu 
Erschwernissen für die Wirtschaft der Südschweiz kommen. Diese 
Erschwernisse werden mit einer gesonderten Behandlung gewisser Teile 
des Binnenverkehrs gemildert. Die berechtigten Lastwagen werden die 
vorgelagerten Warteräume umfahren können und direkt in das 
Tropfenzählersystem eingewiesen. Dadurch verkürzen sich die 
Wartezeiten. Der Entscheid, welche Fahrzeuge eine S-Berechtigung und 
somit eine erleichterte Durchfahrt am Gotthard erhalten, wird vom 
Bundesrat gefällt. Die entsprechenden Verordnungsänderungen sind in 
Vorbereitung.
Neues Zeichen für S-Verkehr
Zur Kennzeichnung der berechtigten Fahrzeuge wurde ein neues Zeichen 
geschaffen: ein gelbes S auf rotem Grund. Das neue Zeichen ist 
quadratisch mit einer Seitenlänge von mindestens 25 cm und wird 
möglichst senkrecht und gut sichtbar an der Vorder- und an der 
Rückseite des Lastwagens, bzw. der Fahrzeugkombination angebracht.
Um die rasche Einführung des S-Verkehrs und damit die Wirtschaft der 
Südschweiz zu stützen, wird das Zeichen in einer Pilotphase in 
Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG 
hergestellt und den Camionneuren abgegeben. In dieser Pilotphase 
werden Erfahrungen mit der neuen Praxis gesammelt. Gestützt darauf 
wird eine definitive Regelung für die Produktion und Abgabe des S- 
Zeichens getroffen.
Gezielte Kontrollen der zuständigen Kantonspolizeien werden die 
konforme Durchsetzung der neuen Regelung gewährleisten. Missbrauch 
des S-Zeichens wird mit Haft oder Busse bestraft.
Bern, 13.September 2002
ASTRA   Bundesamt für Strassen
Pressedienst
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für 
Strassen ASTRA, Telefon: 031 324 14 91

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