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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat will das WHO Protokoll "Wasser und Gesundheit ratifizieren

(ots)

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zum WHO Protokoll "Wasser und Gesundheit" Stellung genommen und sich im Sinne von Art. 73 der Bundesverfassung zur nachhaltigen Entwicklung für seine Ratifizierung ausgesprochen. Damit signalisiert er seine Solidarität mit den 120 Millionen Einwohnern jener Regionen Europas, deren Trinkwasser von unzureichender Qualität ist. Diese Haltung steht im Einklang mit der internationalen Umweltpolitik des Bundesrates, in deren Rahmen die Erarbeitung von internationalen Gewässerschutzvorschriften zu den Prioritäten gehört.

Das WHO Protokoll " Wasser und Gesundheit " ist ein internationales, 
gesamteuropäisches Instrument zur Verhütung, Bekämpfung und 
Verringerung von durch Wasser übertragenen Krankheiten. Sein 
Geltungsbereich umfasst u.a. alle Gewässer, die für den Konsum, zu 
Erholungszwecken (Baden), für die Aquakultur und die Landwirtschaft 
genutzt werden, sowie den Kreislauf von Abwasser. Damit soll zum 
einen den Bedürfnissen der Menschen entsprochen und zum andern die 
Umwelt geschützt werden. Das Protokoll bezieht sich auf die gesamte 
europäische Region der Organisation der Vereinten Nationen (CEE/UNO) 
und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und wurde bis heute von 13 
Staaten ratifiziert. Es handelt sich um ein neuartiges Instrument, 
das keine technischen Normen festlegt. Vielmehr sollen die 
ratifizierenden Staaten nationale Ziele erarbeiten und ein Konzept 
für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen für die 
Wasserbewirtschaftung zuständigen Behörden entwickeln.
Die Ratifizierung des Protokolls ist für die Schweiz mit 
zusätzlichen Aufgaben verbunden, unter anderem für die Festlegung 
einer langfristig ausgerichteten Politik zur Bewirtschaftung des 
Trinkwassers. Für die Umsetzung wird ein Projekt auf Bundesebene 
nötig sein, das beispielsweise die Zusammenarbeit der verschiedenen 
Behörden regelt. Auf Bundes- und Kantonsebene würden ausserdem 
nationale und lokale Ziele zum Schutz der Wasserressourcen und zur 
Prävention von durch Wasser übertragenen Krankheiten definiert.
Die Ausnahmesituation der Schweiz als "Wasserschloss" Europas" 
bringt Verpflichtungen gegenüber den Nachbarländern mit sich: Jede 
Beeinträchtigung der Wasserqualität in der Schweiz kann zu Problemen 
mit der Wasserversorgung in den angrenzenden Ländern führen. Diese 
Tatsache ist entscheidend für die Haltung des Bundesrates.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit
Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, Roland Charrière
Tel 031 322 95 05
Weitere Informationen:
www.trinkwasser.ch  
www.euro.who/int/document/wsn/watprot/index.htmlwww.apug.ch
www.buwal.ch

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