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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz), Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(ots)

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die sektoriellen Personenidentifikatoren eröffnet. Mit diesem Gesetzesentwurf soll der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone vereinfacht werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 23. Juli 2004.

Die Vorlage bezweckt die einheitliche Handhabung von 
Personenidentifikatoren in den Registern des Bundes als 
Voraussetzung für den automatisierten Austausch von Personendaten 
zwischen den Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone. 
Hauptziele sind die Rationalisierung des gesetzlich geregelten 
Datenaustauschs zwischen den amtlichen Registern und die 
vereinfachte Nutzung der Registerdaten durch die Bundesstatistik.
Anstelle eines universellen eidgenössischen Personenidentifikators 
(EPID) wird ein System von sektoriellen Personenidentifikatoren 
vorgeschlagen. Pro Verwaltungssektor (Bevölkerung, 
Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung und Zivilschutz, 
Strafverfolgung sowie Statistik) wird ein separater Identifikator 
gebildet. Der Sektor Bevölkerung soll das Einwohner-, Zivilstands-, 
Ausländer-, Asyl- und Ausweiswesen umfassen. Diese Bereiche sind in 
vielen Kantonen schon heute zusammengefasst. Damit in den gesetzlich 
vorgesehenen Fällen eine effiziente elektronische Kommunikation 
zwischen verschiedenen Sektoren stattfinden kann, wird ein zentraler 
Identifikations- und Kommunikationsserver aufgebaut.
Zeitgemässe Kommunikation und Vermeidung von Medienbrüchen
Die Datenkommunikation wird durch die Bildung eines Sektors 
Bevölkerung erheblich vereinfacht und die Datenqualität verbessert. 
Die Register in diesem Bereich kommunizieren bereits heute intensiv 
untereinander. Allerdings ist diese Kommunikation mangels einer 
sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen durch 
zahlreiche Medienbrüche geprägt. Die elektronisch erfassten Daten 
müssen immer wieder von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. 
Die föderalistisch gewachsenen Strukturen des Registersystems werden 
nicht tangiert. Die registerführenden Stellen bleiben für die 
Führung ihrer Register verantwortlich.
Sektorielle Personenidentifikatoren für den Datenschutz
Im Vernehmlassungsverfahren zum Registerharmonisierungsgesetz wurde 
die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators als 
gemeinsamer Nenner für die eidgenössischen, kantonalen und 
kommunalen Bevölkerungsregister grossmehrheitlich positiv beurteilt. 
Die Antwortenden unterstrichen aber auch die Bedeutung des 
Persönlichkeitsschutzes. Mit der jetzt vorgeschlagenen 
Sektorialisierung wird diesen Bedenken zum Datenschutz Rechnung 
getragen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:  Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik
Tel. 032 713 66 85

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