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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) empfiehlt einen Ausbau der Kompetenzen der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR)

(ots)

In ihrem dritten Länderbericht über die Schweiz fordert die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats die Schweiz zu grösseren Anstrengungen in der Rassismusbekämpfung auf. Die EKR begrüsst den ECRI-Länderbericht und wünscht sich eine vermehrte Beachtung der im Bericht aufgeworfenen Kritikpunkte. Politikerinnen und Politiker, aber auch Behörden und Firmen sind aufgerufen, den dritten ECRI-Länderbericht über die Schweiz zur Kenntnis zu nehmen und ihr Handeln danach auszurichten. Der Empfehlung von ECRI entsprechend fordert die EKR einen Ausbau ihrer Kompetenzen.

Die Länderberichte des Europarats stellen einen fortlaufenden Dialog 
mit den Mitgliedländern dar und haben ein dauerhaftes Engagement 
gegen Rassismus zum Ziel. In ihrem dritten Länderbericht fordert die 
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) die 
Schweizer Behörden unter anderem auf, die Kompetenzen der 
Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Untersuchung 
und Behandlung individueller Beschwerden wegen Diskriminierungen 
auszubauen. ECRI weist darauf hin, dass weiterhin ein Bedarf an 
wirksamen Sensibilisierungsprogrammen und Beratungsstellen für Opfer 
von Rassismus besteht. Der dritte ECRI-Länderbericht spricht von 
einem verhärteten politischen Klima, das zur Zeit in der Schweiz 
herrsche. Im Asyl- und Ausländerbereich oder gegenüber Fahrenden sei 
oft vorschnell von Missbräuchen die Rede, wenn die Betroffenen die 
ihnen zustehenden Rechtsmittel beanspruchten. Dies begünstige die 
grossenteils indifferente Haltung breiter Bevölkerungsschichten 
gegenüber den Anliegen der in der Schweiz lebenden Minderheiten. 
ECRI teilt die Kritik der EKR an den Konsequenzen des dualen 
Zulassungssystems - bestehend aus dem Freizügigkeitsabkommen für 
EU-Angehörige und dem Ausländergesetz für alle übrigen Zugewanderten 
mit je unterschiedlich gewährten Rechten. Gemäss ECRI mangelt es 
noch immer an einer gesetzlichen Grundlage für ein allgemeines 
Diskriminierungsverbot, aufgrund dessen rassendiskriminierende 
Vorfälle im zivilrechtlichen Bereich - analog zur 
Antirassismus-Strafnorm - geahndet werden können. Das Fehlen einer 
solchen Gesetzesgrundlage wirke sich besonders gravierend im 
Wohnungswesen oder in der Arbeitswelt aus. Ausserdem empfiehlt ECRI, 
bei polizeilichen Personenkontrollen mehr Gewicht auf eine faire und 
gleiche Behandlung aller Personen zu legen. Wie ECRI ist auch die 
EKR der Meinung, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf bestehe.
EIDG. KOMMISSION GEGEN RASSISMUS (EKR)
Für Informationen an die Medien:
Doris Angst Yilmaz, Leiterin des Sekretariats
Tel. 031 324 12 83
E-mail:  doris.angst@gs-edi.admin.ch

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