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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und billiger werden

Bern (ots)

Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und
billiger werden
Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen der Bevölkerung und 
den Behörden sowie zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und 
Kantone und anderen Personenregistern (z.B. Zivilstandsregister, 
Ausländerregister, Sozialversicherungsregister) vereinfachen und 
sicherer machen. Er strebt eine Lösung an, die einerseits den 
Persönlichkeitsschutz gewährleistet und andererseits mehr 
Verwaltungseffizienz und finanzielle Einsparungen ermöglicht. Das 
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) soll zusammen mit einer 
interdepartementalen Koordinationsgruppe ein Detailkonzept 
erarbeiten.
Am 26. Juni 2002 hat der Bundesrat im Rahmen der eGovernment- 
Arbeiten des Bundes eine interdepartementale Koordinationsgruppe 
beauftragt, ein Konzept über einen eidgenössischen 
Personenidentifikator zu erarbeiten. Hauptziele sind die 
Vereinfachung der Kontakte zwischen der Bevölkerung und der 
Verwaltung sowie ein effizienter und sicherer Datenaustausch auf 
elektronischem Wege zwischen den Einwohnerregistern in den Gemeinden 
und Kantonen sowie den Bundesregistern (z.B. Zivilstandswesen, 
Ausländerwesen, Sozialversicherungen). Gleichzeitig können damit 
wesentliche Einsparungen erzielt werden.
Nutzung der bestehenden Personenidentifikatoren Ursprünglich wurde 
die Lösung in der Verwendung einer einheitlichen Personennummer 
gesehen: Jede Person hätte einen einzigen, eindeutigen und in allen 
Personenregistern geführten Identifikator erhalten. Eine solche 
Lösung ist zwar kostengünstig und relativ einfach zu realisieren, in 
Bezug auf den Persönlichkeitsschutz wirft sie jedoch Fragen auf. Die 
Koordinationsgruppe hat daher zusammen mit den interessierten 
Bundesstellen verschiedene Alternativen geprüft. Sie schlägt nun 
vor, auf die in den einzelnen Registern bereits bestehenden 
Personenidentifikatoren zurückzugreifen. Die sektoriellen 
Personenidentifikatoren sollen in einem zentralen 
Identifikationsserver gespeichert werden, der die Kommunikation 
zwischen den Registern im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen 
erlaubt. Eine solche Lösung trägt den Anliegen des Datenschutzes 
Rechnung und ist auch aus der Sicht des Persönlichkeitsschutzes 
verhältnismässig.
Einsparungen und verbesserter Persönlichkeitsschutz Heute ist der 
Austausch und der Abgleich von Daten zwischen elektronisch geführten 
Registern sehr aufwändig und mit erheblichen Kosten verbunden. Die 
verschiedenen Personenregister enthalten zwar oft Informationen über 
dieselben Personen, sie basieren aber auf unterschiedlichen Systemen 
und können nicht untereinander kommunizieren. Mit der angestrebten 
Lösung sind relativ rasch quantifizierbare Einsparungen realisierbar 
(Bund 4,8 Mio. - Kantone und Gemeinden 7,9 Mio. Franken jährlich). 
Die Lösung ist zudem sicherer als die heutigen, oft manuell 
durchgeführten Verfahren aufgrund von Namen, Adressen, Geburtsdatum, 
Zivilstand usw. Die Lösung passt sich dem historisch gewachsenen, 
föderalistischen System der Personenregister an, ohne die 
Anforderungen einer modernen, bürgernahen Verwaltung zu 
vernachlässigen.
Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen In der nächsten Phase soll 
das EDI zusammen mit der interdepartementalen Koordinationsgruppe 
ein Detailkonzept erarbeiten. Dabei sind die organisatorischen, 
technischen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen und die 
gesetzlichen Grundlagen zu entwerfen.
Auskunft: 
Dr. Werner Haug, Vizedirektor BFS, 
Tel 032 713 66 10

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