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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Berufliche Vorsorge: Senkung des Mindestzinssatzes auf 3,25 Prozent

(ots)

Im Anschluss an die kürzlich geführten parlamentarischen Diskussionen hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz per 1. Januar 2003 von 4 auf 3,25 Prozent zu senken. Die Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) bringt ein neues Verfahren, mit dem der Bundesrat den Mindestzinssatz regelmässig, mindestens alle zwei Jahre, anpassen kann. Auf Grund der unsicheren Entwicklung der Renditeperspektiven wird bereits im nächsten Jahr wiederum eine Überprüfung des Mindestzinssatzes vorgenommen. Grundlage bildet ein jährlicher Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) über die Situation der Vorsorge-einrichtungen und Lebensversicherer.

Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 
2003 auf 3,25 Prozent zu senken. Er hat ein Verfahren eingeführt, 
das künftige Zinsanpassungen regelt. So soll die Anpassung des 
Mindestzinssatzes nach einem festgelegten Verfahren erfolgen, um 
eine periodische Überprüfung der Angemessenheit des Zinssatzes 
sicherzustellen. Die Überprüfung findet mindestens alle zwei Jahre 
statt. Angesichts der weiterhin unsicheren Zinsentwicklung und Lage 
auf den Anlagemärkten wird der Mindestzinssatz bereits im nächsten 
Jahr erneut überprüft.
Ausschlaggebend für eine Zinsanpassung sind für den Bundesrat 
verschiedene Komponenten:
- die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen
- die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen
- die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen
Der Bundesrat will inskünftig möglichst aktuelle Daten über die 
finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen haben. Das BSV muss daher 
die Situation der Vorsorgeeinrichtungen jährlich überprüfen und 
seine Schlussfolgerungen in einem Bericht festhalten, wie dies aus 
Art. 44a BVV 2 hervorgeht. Dazu lassen die kantonalen 
Aufsichtsbehörden dem BSV die Angaben zu den von ihnen 
kontrollierten Einrichtungen zukommen. Das Bundesamt für 
Privatversicherungen (BPV) liefert Daten zu den Lebensversicherern.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNEREN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 322 90 61
Jürg Brechbühl, Vizedirektor
Bundesamt für Sozialversicherung

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  • 23.10.2002 – 10:06

    EDI: Anpassung der Leistungen der Militärversicherung (MV)

    (ots) - Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung auf den 1. Januar 2003 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit wird der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, mit der AHV/IV-Rentenanpassung Schritt zu halten. Die Renten der noch nicht im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten der MV und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 2002 das ...