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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Totalrevision der Gebührenverordnung des Schweizerischen Landesmuseums

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die bisherige Verordnung über die
Gebühren des Schweizerischen Landesmuseums (SLM) einer Totalrevision
unterzogen und die revidierte Verordnung auf den 1. April 2001 in
Kraft gesetzt. Mit der revidierten Verordnung werden die
Eintrittsgebühren sämtlicher Häuser, welche zum Landesmuseum gehören,
nach einheitlichen Prinzipien geregelt. Ebenfalls wurden die übrigen
Gebühren, wie jene für die Reproduktion von Museumsobjekten und die
Kosten für Dienstleistungen neu geregelt. Insgesamt erfahren die
Gebühren gegenüber 1986 nur eine minimale Erhöhung.
Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) hat sich in den vergangenen
Jahren stark entwickelt. Es hat einerseits seine Sammeltätigkeit den
neuen Anforderungen angepasst und sie insbesondere auf Gegenstände
des 20. Jahrhunderts ausgedehnt. Andererseits sind im Zeitalter der
sich ausbreitenden Medien- und Kommunikationsgesellschaft seine
Bilder und Objekte mehr denn je einer steigenden Nachfrage
ausgesetzt. Die Zusammenarbeit mit Privaten nimmt über das Sponsoring
hinaus zu und erfasst auch die Lizenzierung von Rechten an
Museumsobjekten für ihre kommerzielle Nachbildung und
Vervielfältigung zum Beispiel in einem Museumsshop. Insgesamt hat
sich das Angebot des SLM gegenüber den Achtzigerjahren stark
vergrössert, so wurden mit dem Forum der Schweizer Geschichte in
Schwyz und mit der Zweigstelle Ch‚teau de Prangins zwei für die
Museumslandschaft Schweiz bedeutende neue Häuser eröffnet. Um diesen
Entwicklungen gerecht zu werden, musste die bisherige aus dem Jahre
1986 stammende Gebührenverordnung den neuen Gegebenheiten angepasst
werden.

Kontakt:

Andres Furger, Direktor des Schweizerischen Landesmuseums,
Tel. +41 1 218 65 02