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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Eintrag in Anwaltsregister setzt Master-Diplom voraus Bologna-Reform erfordert Anpassung des Anwaltsgesetzes

Bern (ots)

26.10.2005. Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Botschaft zur Revision des Anwaltsgesetzes verabschiedet. Der 
Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein 
Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom – oder wie bisher 
mit einem Lizentiat – einer schweizerischen Universität 
abgeschlossen wurde. Die Kantone müssen zudem neu auch Inhaber eines 
Bachelor-Diploms zum Anwaltspraktikum zulassen. Damit wird der 
Einführung des Bologna- Modells an Schweizer Universitäten 
Rechenschaft getragen.
Die Revision sieht noch drei weitere, kleinere Änderungen vor. Die 
Berufshaftpflichtversicherung wird neu eine Voraussetzung für den 
Eintrag im kantonalen Anwaltsregister. Bisher war die 
Berufshaftpflichtversicherung lediglich eine Berufsregel wie 
beispielsweise die Sorgfaltspflicht. Kantonale Gerichts- und 
Verwaltungsbehörden sind neu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde zu 
informieren, falls Anwältinnen oder Anwälte die persönlichen 
Voraussetzungen für die Berufsausübung nicht erfüllen. Dazu gehören 
beispielsweise die Handlungsfähigkeit, kein Strafregister-Eintrag 
und keine Verlustscheine. Ferner wird die Voraussetzung des 
Registereintrags für Anwältinnen und Anwälte, die strafrechtlich 
verurteilt worden sind, an das neue Strafregisterrecht angepasst.
Mit dem zweistufigen Bologna-Modell schliessen die Studierenden an 
Schweizer Universitäten künftig an Stelle des bisherigen Lizentiats 
mit einem so genannten Bachelor oder Master ab. Das Bachelor wird in 
der Regel nach 3 Jahren Studium, das Master nach weiteren 1 ½ Jahren 
erworben. Bisher haben 45 Staaten (unter ihnen auch die Schweiz) die 
Erklärung von Bologna unterzeichnet, die zu einer Restrukturierung 
der höheren Ausbildungslehrgänge und Universitätsdiplome in Europa 
führt. Damit wird eine bessere Vergleichbarkeit ermöglicht.
Weitere Auskünfte:
Jean-Christophe Geiser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 53 99

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