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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Bundesrat erneuert die bisherigen Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte

Bern (ots)

26.10.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen
Sitzung die Höchstzahlen für die Zuwanderung ausländischer 
Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf 
dem bisherigen Niveau belassen. Unverändert bleiben bis zur 
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auch die Kontingente von 
Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten.
Die Höchstzahlen für die Zulassung von Erwerbstätigen aus Nicht- 
EU/EFTA-Staaten sind für die Kontingentsperiode vom 1. November 2005 
bis zum 31. Oktober 2006 freigegeben worden. Es handelt sich dabei 
erneut um 4'000 Bewilligungen für erstmalige Jahresaufenthalter und 
5'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter. Je die Hälfte dieser 
Kontingente wird nochmals nach dem bisherigen Schlüssel unter den 
Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird durch 
das Bundesamt für Migration (BFM) den Kantonen nach Bedarf 
zugeteilt. Dadurch können die gesamtwirtschaftlichen Interessen der 
Schweiz im Ausgleich unter den Kantonen besser berücksichtigt 
werden.
Verlängerung der Zusatzkontingente für die neuen EU-Länder
Der Bundesrat hat ferner die bisherigen Sonderkontingente bis zum 
Inkrafttreten des Protokolls über die Ausdehnung des 
Freizügigkeitsabkommens verlängert. Dies wird frühestens anfangs 
2006 sein. Für die höchstens 700 Jahres- und 2'500 
Kurzaufenthalterkontingente gelten bis dahin die heutigen 
Bestimmungen. Diese sehen insbesondere vor, dass die orts- und 
berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der 
Rekrutierungsvorrang für Inländer zu überprüfen sind.
Weitere Auskünfte:
Kurt Rohner, Arbeitskräfte und Einwanderung, BFM; 031 322 28 88

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