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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesrat und Kantone einigen sich über Sicherheitskonzept mit Schengen/Dublin

Bern (ots)

27.10.2004. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen
Sitzung mit der Frage der Ausgestaltung des Sicherheitssystems im 
Falle einer Assoziierung an Schengen/Dublin befasst. Er sprach sich 
dabei – in Übereinstimmung mit den Kantonen – für eine enge 
Zusammenarbeit zwischen den Polizeikorps der Kantone und dem 
Grenzwachtkorps aus.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den 
Vertiefungsbericht, der in diesem Frühjahr vom Bundesrat und von der 
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - 
direktoren (KKJPD) in Auftrag gegeben worden war. Der Bundesrat hat 
beschlossen, dass die kantonale Polizeihoheit nicht angetastet und 
dass die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und 
den einzelnen Kantonen im Rahmen von Einzelvereinbarungen festgelegt 
werden sollen. Damit entspricht der Beschluss des Bundesrats der 
bereits heute geübten Praxis.
Teilauftrag von USIS Die Frage der künftigen Ausgestaltung des 
Sicherheitssystems der Schweiz im Falle einer Assoziierung an 
Schengen/Dublin war im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen 
Projekts USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der 
Schweiz) unter der gemeinsamen Leitung des EJPD-Vorstehers und des 
KKJPD-Präsidenten behandelt worden.
Die KKJPD beschloss anlässlich ihrer ausserordentlichen 
Plenarversammlung vom 20. Februar 2004 die Vertiefung von 
Planungsvarianten. Der entsprechende Vertiefungsbericht kommt zu 
folgenden Ergebnissen:
  • Die Kontrollen des Grenzwachtkorps an der Grenze beschränken sich heute auf selektive, lagebedingte Stichproben an den Grenzübergängen und im Grenzraum. Bei einer allfälligen Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin müssen Zoll und Warenkontrollen aufrechterhalten werden, da die Schweiz mit der EU keine Zollunion bildet.
  • Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erlaubt dagegen keine systematischen und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an der Grenze nur aufgrund der Tatsache, dass jemand die Grenze überquert. Hingegen sind sicherheits- und kriminalpolizeilich motivierte Personenkontrollen an der Grenze jederzeit möglich, wenn ein hinreichender polizeilicher Anfangsverdacht vorliegt. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Grenze kann, je nach Sicherheitslage, angeordnet werden und muss daher auch in Zukunft möglich sein.
  • Im Landesinnern bestehen aufgrund von Schengen keine Einschränkungen für die Durchführung von Personenkontrollen beziehungsweise nationalen Ersatzmassnahmen. Jeder Schengen-Staat ist frei in der Gestaltung der Art und des Umfangs solcher nationaler Ersatzmassnahmen, weil die Polizeihoheit vollumfänglich bei den Mitgliedstaaten verbleibt.
Die nun beschlossene Konzeption für die sicherheitspolizeilichen 
Aufgaben im Rahmen dieser nationalen Ersatzmassnahmen ermöglicht ein 
Sicherheitssystem, das sich flexibel ins bestehende System einfügt 
und keine Gesetzesanpassungen nötig macht.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91
Die Berichte USIS IV und «Sicherheitssystem der Schweiz mit 
Schengen/ Dublin, Vertiefung der Planungsvarianten Kombi und Kantone 
aus USIS IV vom 15. Juni 2004», können auf www.usis.ch 
heruntergeladen oder unter  info@usis.ch bestellt werden.

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