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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Pilotprojekt für Biometrie-Pässe Bundesrat entscheidet sich grundsätzlich für die Einführung von biometrischen Daten im Schweizer Pass

Bern (ots)

15.09.04. Schweizerinnen und Schweizer sollen ab Ende
2005 einen Pass mit biometrischen Daten beantragen können. Der 
Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung für die Einführung 
biometrischer Pässe entschieden. Die Ausstellung solcher Pässe 
erfolgt vorerst in einem fünf Jahre dauernden Pilotprojekt, während 
dem Schweizerinnen und Schweizer auf freiwilliger Basis in einer von 
etwa fünf speziell ausgerüsteten Antragsstellen das biometrische 
Dokument beantragen können, falls sie dieses tatsächlich brauchen. 
Parallel dazu werden aber weiterhin auch Pässe ohne biometrische 
Daten vom Modell 2003 ausgestellt, das Schweizerinnen und Schweizern 
noch auf Jahre hinaus ein problemloses Reisen erlauben dürfte.
Der Bundesrat fällte seinen Entscheid gestützt auf eine 
Machbarkeitsstudie, die im Bundesamt für Polizei (fedpol) erarbeitet 
wurde. Aktueller Hintergrund des Beschlusses ist die Forderung der 
USA, alle ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellten Reisepässe müssten – 
für eine visumsfreie Einreise in die USA – mit biometrischen Daten 
versehen sein. Der Bundesrat trägt mit seinem Entscheid aber auch 
der Tatsache Rechnung, dass sich unabhängig von den US-Forderungen 
international eine Entwicklung hin zu biometrischen Ausweisen 
abzeichnet. Diese Entwicklung verfolgt das Ziel, dem Missbrauch von 
Reisedokumenten entgegenzutreten.
Mit dem nun beschlossenen Pilotprojekt soll zum einen gewährleistet 
werden, dass Schweizerinnen und Schweizer möglichst bald die 
Möglichkeit haben, in den Besitz eines Passes mit biometrischen 
Daten zu kommen, wenn sie einen solchen tatsächlich benötigen. Zum 
andern sollen die Erfahrungen aus dem – auf wenige Antragsstellen 
beschränkten – Pilotprojekt helfen, die spätere definitive und 
schweizweite Einführung biometrischer Reiseausweise vorzubereiten. 
Mit dem Entscheid für ein Pilotprojekt und gegen eine sofortige 
schweizweite Einführung von biometrischen Pässen will der Bundesrat 
Fehlinvestitionen verhindern, welche mit einer Technologie zu 
befürchten wären, mit der es noch keine gefestigten Erfahrungen 
gibt.
Um den rechtzeitigen Start des Pilotprojektes zu ermöglichen, wird 
der Bundesrat vorab eine Verordnung erlassen. Für die nötigen 
Änderungen der gesetzlichen Grundlagen soll dem Bundesrat bis Juni 
2005 ein Botschaftsentwurf unterbreitet werden. Die Gesetzgebungs- 
Arbeiten, die insbesondere dem Datenschutz Rechnung tragen sollen, 
werden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.
Datenerfassung auf freiwilliger Basis
Im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt der Antrag auf einen 
biometrischen Pass auf freiwilliger Basis, und damit auch die 
Erfassung der biometrischen Daten. Bei diesen Daten geht es in 
erster Linie um ein digitalisiertes Gesichtsbild sowie allenfalls um 
ein zusätzliches Merkmal (vgl. dazu Kästchen 1). Wer einen Pass mit 
biometrischen Daten will, muss zuerst auf seiner Einwohnergemeinde 
vorsprechen, wo eine Identitätsabklärung vorgenommen wird. Dann muss 
er bei einer der speziell ausgerüsteten Antragsstellen die 
biometrische Daten erfassen lassen. Wo genau dies möglich sein wird, 
ist noch festzulegen. Klar ist, dass es etwa fünf dieser Stellen 
geben soll – verteilt auf alle Landesregionen. Sie werden in 
Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgebaut. Auch bei verschiedenen 
Schweizer Vertretungen im Ausland sollen biometrische Pässe 
beantragt werden können.
Der biometrische Pass wird mit einem elektronischen Chip ausgerüstet 
sein, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind. Im Rahmen 
des Pilotprojektes muss die günstigste Produktionsvariante evaluiert 
werden; möglich ist auch eine Produktion auf den bestehenden Anlagen 
des Bundes. Weil bezüglich der technischen Lebensdauer des im Pass 
eingearbeiteten Chips heute noch Unklarheiten bestehen (vgl. dazu 
Kästchen 1), ist eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des 
biometrischen Passes von heute zehn auf fünf Jahre wahrscheinlich.
Weiterhin Schweizer Pässe vom Modell 2003 Der aktuelle 
maschinenlesbare, aber nicht mit Biometrie-Chip ausgerüstete Pass 
(Modell 2003) wird parallel zum Pilotprojekt weiterhin ausgestellt. 
Dieser erlaubt Schweizerinnen und Schweizern noch auf Jahre hinaus 
ein problemloses Reisen in alle Welt. Während der Dauer des Projekts 
wird es also nicht nötig, und – aufgrund der vorsichtigen 
Beschränkung auf ein klein dimensioniertes Pilotprojekt – auch nicht 
möglich sein, allen Schweizerinnen und Schweizern einen 
biometrischen Pass zur Verfügung zu stellen. Derartige Pässe werden 
daher in erster Linie jenen Personen ausgestellt, die tatsächlich 
einen biometrischen Ausweis benötigen – z.B. weil sie nach dem 26. 
Oktober 2005 in die USA reisen wollen und nicht über einen 
maschinenlesbaren Pass (Modell 2003) verfügen, welcher vor dem 26. 
Oktober 2005 ausgestellt wurde (vgl. dazu Kästchen 2). Das Bundesamt 
für Polizei geht davon aus, dass in den nächsten Jahren für Reisen 
in die USA jeweils 50'000 bis 100'000 Anträge auf einen 
biometrischen Pass gestellt werden. Das Pilotprojekt reicht aus, um 
diese Nachfrage abzudecken.
Für die Durchführung des Pilotprojekts von 2005 bis 2010 wird beim 
Bund mit Gesamtkosten von rund 14 Mio. Franken gerechnet (3,5 Mio. 
Investitons-, 4 Mio. Projekt- und 6,5 Mio. Betriebskosten). Um die 
Kosten für einen mit dieser neuen Technologie ausgerüsteten Pass zu 
decken, wird die Gebühr für den biometrischen Pass entsprechend neu 
festgesetzt werden müssen.
Weitere Auskünfte: Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 
13 91 Hintergrund-Informationen:
Kästchen 1:
Stichwort: Biometrie
Biometrie als Wissenschaft befasst sich mit dem Zählen und Ausmessen 
von Körpereigenschaften von Lebewesen. Es geht insbesondere darum, 
körperliche Merkmale von Personen zu erfassen, auszumessen und zu 
dokumentieren. Biometrische Merkmale sind zum Beispiel: 
Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Irismuster, Ohrform, Körpergrösse, 
Augenfarbe etc. Diese biometrischen Informationen können einen 
Beitrag zur sicheren Identifikation einer Person leisten. Bereits 
heute werden in verschiedenen Bereichen (z. B. Zutritt zu 
Sicherheitsanlagen) biometrische Daten verwendet, die elektronisch 
verschlüsselt sind.
Auch die International Civil Aviation Organization (ICAO), die als 
UNO-Unterorganisation im Interesse an einer weltweiten 
Harmonisierung und Erleichterung des Reiseverkehrs Richtlinien und 
Empfehlungen für Reisedokumente erlässt, hat sich mit den 
Möglichkeiten befasst, die die moderne Biometrie bietet. Zur 
Erhöhung der Sicherheit von Reiseausweisen hat sie 2003 festgelegt, 
dass als obligatorisches biometrisches Merkmal ein Gesichtsbild in 
Reiseausweise einzubinden ist, das in elektronischer Form 
gespeichert ist. Die ICAO lässt den Staaten zudem die Wahl, 
Fingerabdrücke oder ein Irismuster als weitere biometrische Merkmale 
in Ausweise einzubinden, um so einen zusätzlichen Beitrag zur 
Missbrauchsbekämpfung zu leisten. Die Schweiz wird diese Möglichkeit 
im Rahmen des Pilotprojekts ebenfalls prüfen.
Die biometrischen Informationen sollen auf einem kontaktlos lesbaren 
Chip gespeichert werden, der in den Pass eingefügt wird. Die nötigen 
technischen Standards dazu wurden von der ICAO im Frühjahr 2004 
festgelegt. Die grosse praktische Herausforderung wird es sein, den 
Chip so sicher im Pass unterzubringen, dass er vor 
Witterungseinflüssen sowie mechanischen und anderen Beschädigungen 
geschützt ist. Kästchen 2:
Stichwort: US-Einreisebestimmungen
Für die Einreise in die USA besteht grundsätzlich eine 
Visumspflicht. Weil die USA ein Interesse an einem erleichterten 
Reiseverkehr haben, kennen sie das so genannte Visa Waiver Program 
(VWP). Dieses erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern von zurzeit 27 
am Programm beteiligten Staaten (einschliesslich der Schweiz), ohne 
Visum einzureisen - zu geschäftlichen oder privaten Zwecken für 
einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Nach Angaben der USA gilt für eine visumsfreie Einreise Folgendes:
Einreise in die USA bis zum 26. Oktober 2005 (und darüber 
hinaus): Der heutige maschinenlesbare Schweizer Pass (Modell 2003) 
berechtigt bis zum Ende seiner Laufzeit zur visumsfreien Einreise, 
sofern er vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt worden ist. Achtung: 
Der alte Schweizer Pass (Modell 1985) genügt bereits ab dem 26. 
Oktober dieses Jahres nicht mehr für eine visumsfreie Einreise in 
die USA.
Einreise in die USA ab dem 26. Oktober 2005: Schweizerinnen 
und Schweizer benötigen für eine visumsfreie Einreise in die USA 
entweder einen Pass mit biometrischen Daten oder einen 
maschinenlesbaren Pass (Modell 2003), der vor dem 26. Oktober 2005 
ausgestellt wurde.
Damit ein Land überhaupt im VWP verbleibt, muss es spätestens ab dem 
26. Oktober 2005 über ein Programm/Projekt zur Einführung eines 
maschinenlesbaren Passes mit biometrischen Daten verfügen. Der 
Bundesratsentscheid für ein Pilotprojekt ist ein zentraler Schritt 
zur Erfüllung dieser Bedingung.

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