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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Neuer Pass und Identitätskarte werden für Minderjährige billiger Kindereintrag in Zukunft nicht mehr möglich

Bern (ots)

20.09.2002. Die neuen Ausweise, die ab Anfang 2003
ausgestellt werden, kosten für Kinder und Jugendliche weniger als 
ursprünglich vorgesehen. Möglich wird die Reduktion, weil die 
Personendaten künftig direkt von den Kantonen geliefert werden. Aus 
verschiedenen Gründen ist in Zukunft der Kindereintrag im Pass der 
Eltern nicht mehr möglich.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Ausweisverordnung genehmigt 
und die nötigen Rechtsgrundlagen auf Anfang Oktober in Kraft 
gesetzt. Die viel diskutierten Gebühren konnten zu Gunsten der 
Minderjährigen noch gesenkt werden: Kinder und Jugendliche zahlen 
für den neuen Pass künftig 55 statt der geplanten 60 Franken. Für 
Erwachsene kostet das Reisedo-kument wie vorgesehen 120 Franken. Bei 
der Identitätskarte wurden die in der Vernehmlassung 
vorgeschlage-nen Gebühren für Erwachsene und Jugendliche um fünf 
Franken gesenkt. Für Kinder und Jugendliche kostet die 
Identitätskarte damit 30, für Erwach-sene 65 Franken. Angeboten 
werden auch Kombiangebote von Pass und Identitätskarte: Der 
Kombinationspreis für Kinder beträgt 63, für Erwachsene 128 Franken.
Die Reduktionen wurden möglich, weil die Produktionsfirma die 
Personen-daten in Zukunft nicht mehr selber erfassen muss, sondern 
diese direkt von den Kantonen zur Ausweisherstellung zugestellt 
erhält. Durch den Wegfall dieses Arbeitsschrittes konnten die 
Herstellungskosten der Dokumente gesenkt, der Vertrag mit den 
Produzenten entsprechend neu ausgehandelt werden.
Eine Person - ein Ausweis Bisher hatten Eltern die Möglichkeit, ihre 
Kinder je nach Kanton für bis zu 25 Franken im eigenen Pass 
eintragen zu lassen. Bis zum 31. Dezember 2002 kann diese 
Möglichkeit noch wahrgenommen werden. In Zukunft ist das aus 
folgenden Gründen nicht mehr möglich:  Der Pass muss heute 
wie die Identitätskarte maschinenlesbar sein, technisch kann aber 
nur eine Person pro maschinenlesbare Zeile eingebracht werden. 
 Die Gültigkeitsdauer würde zu Unstimmigkeiten führen: Der 
neue Erwachsenenpass ist zehn Jahre gültig, derjenige für die sich 
im Wachstum befindenden Kinder und Jugendliche nur fünf Jahre. 
 Die moderne Familie ist mobil: Kinder und Jugendliche 
reisen oft ohne Eltern in ferne Länder oder verbringen längere 
Aufenthalte im Ausland.  Die internationale Entwicklung geht 
in Richtung "eine Person - ein Ausweis". Die internationale 
Zivilluftfahrtorganisation ICAO will diese Regel in ihre 
Empfehlungen aufnehmen, welche von INTERPOL bereits abgegeben wurde. 
 Grenzüberschreitende Kindesentführungen durch einen 
Elternteil sind schwieriger zu verhindern, wenn der Name des Kindes 
im elterlichen Pass steht.
Durch die hohe Mobilität sind heute bereits viele Kinder und 
Jugendliche im Besitz eines eigenen Passes. Dieser kostete bisher je 
nach Kanton zwischen 50 und 86 Franken, zuzüglich Gemeindegebühr. 
Ausserdem können viele Länder heute mit der günstigeren 
Identitätskarte bereist werden.
Familiengebühren sind nicht möglich Da ein Mehrfacheintrag im Pass 
nicht mehr möglich ist, hat die Projektlei-tung die Einführung von 
Familiengebühren diskutiert, die Idee aber nach eingehender Prüfung 
verworfen. Das aktuelle System basiert auf statistischen 
Produktionswerten von Pass und Identitätskarte. Für ein 
Familiengebührensystem müssten spezielle demographische Abklärungen 
getroffen werden, da sich die Angaben der letzten Volkszählung nur 
nach "Haushalten" richten. Ausserdem wäre bei der aufwändigen 
Datenerfas-sung ein Familienbearbeitungsmodus technisch sehr schwer 
und wirt-schaftlich nicht durchführbar. Dagegen hat sich die bei der 
Identitätskarte bereits praktizierte Reduktion der 
Kinderausweisgebühr bewährt. Von den "Familiengebühren" hingegen 
kommen heute immer mehr Bundesbehörden wieder ab und wechseln zu 
Einzelgebühren.
Gebühren müssen kostendeckend sein Der Preis für den Pass setzt sich 
aus den Aufwendungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden zusammen. 
Der Verteilschlüssel sieht vor, dass beim Pass 29 Prozent der 
Einnahmegebühren zuhanden des Bundes gehen. 71 Prozent fliessen in 
die Kantons- und Gemeindekassen. Da die einheitlichen Gebühren neu 
kostendeckend sein müssen, können die Kantone daraus keine Gewinne 
mehr erwirtschaften. Aus dem selben Grund können die Ausweise auch 
nicht gratis abgegeben werden. Die Umstellung vom alten auf das neue 
Ausweissystem erfolgt auf den 1. Januar 2003. Ab diesem Zeitpunkt 
werden der neue Pass und die überarbeitete Identitätskarte 
abgegeben. Künftig können Bürgerinnen und Bürger beide Ausweise mit 
einem einzigen Behördengang bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. 
Sie bekommen das Dokument nach spätestens 15 Arbeitstagen nach Hause 
geschickt.
Weitere Auskünfte:
Benno Nager, Projektleiter Ausweisschriften, Bundesamt für Polizei, 
Tel. 031 323 75 90
Fragen rund um die Gebühren der neuen Ausweise werden ausführlich 
auf der Website des Bundesamtes für Polizei www.fedpol.ch (unter 
Themen / Ausweise, "Fact Sheet Gebühren") beantwortet.

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