Media Service: Schweizer Presserat: Zeitungsbeilage von «24heures»; Stellungnahme 45/2015 (presserat.ch/_45_2015.htm)
Bern (ots) - Zusammenfassung Eine Zeitung darf eine durch die öffentliche Verwaltung verfasste Beilage veröffentlichen. Aber sie muss darauf achten, dass der Leser den Inhalt dieser Beilage klar vom redaktionellen Teil unterscheiden kann. Nach der ...