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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko deckt Submissionskartell auf

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission kommt in ihrer Untersuchung
gegen vier Baufirmen zum Schluss, dass diese ihre Offerten bei der
öffentlichen Ausschreibung der Fassadenrenovation der Schweizerischen
Landesbibliothek abgesprochen haben. Den Firmen wird dieses Verhalten
untersagt.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 17.
Dezember 2001 festgestellt, dass die Berner Baufirmen Betosan AG,
Isotech AG, Renesco AG sowie Weiss + Appetito AG anlässlich der
öffentlichen Ausschreibung (Submission) einer Fassadenrenovation bei
der Schweizerischen Landesbibliothek ihre Offerten unter sich
abgestimmt und damit gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Die
Weko untersagt den vier Firmen, künftig unter sich oder mit Dritten
in Submissionsverfahren Angebotspreise kartellrechtswidrig
abzustimmen.
Mit dieser Feststellungs- und Verbotsverfügung geht die Weko
erstmals gegen ein Submissionskartell vor. In der Schweiz bestehen
mutmasslich viele solche Kartelle, die einen beachtlichen
volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Das Kartellgesetz wird
derzeit revidiert, weil es u.a. für die Bekämpfung dieser Kartelle zu
wenig griffig ist. Die Weko kann gemäss geltendem Recht das Verhalten
der vier Firmen nicht direkt büssen, sondern erst, wenn diese gegen
das nun erlassene Verbot verstossen.

Kontakt:

Prof. Walter Stoffel, Tel. +41 79 436 81 49 oder
Dr. Patrick Krauskopf, Tel. +41 31 323 53 40,
E-Mail: patrick.krauskopf@weko.admin.ch.

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