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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierung befürwortet Kantonsreferendum gegen Steuerpaket

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 3. Juli
beschlossen, dem Grossen Rat eine Botschaft für das Kantonsreferendum
gegen das Steuerpaket 2001 des Bundes vorzulegen. Nach Ansicht der
Regierung bewirkt das Steuerpaket des Bundes für den Kanton Luzern
und die Luzerner Gemeinden grosse Nachteile. Insbesondere kann der
Kanton seine Finanz- und Steuerpolitik nicht nach den Bedürfnissen
der Luzerner Bevölkerung ausrichten, weil der Bund die Prioritäten
teilweise falsch setzt.
Der Grosse Rat hat es am 23. Juni abgelehnt, eine als dringlich
eingereichte Motion zum Kantonsreferendum dringlich zu behandeln.
Unter anderem wurde argumentiert, es lägen zu wenig Informationen
vor. In der Zwischenzeit hat das Finanzdepartement die Botschaft
ausgearbeitet, in der die Auswirkungen des Steuerpakets 2001 des
Bundes auf den Kanton Luzern detailliert dargestellt sind. Die
Regierung will, dass das Parlament sich mit diesen Auswirkungen und
mit den Gründen für das Referendum gründlich auseinandersetzen kann.
Der Grosse Rat wird die Botschaft, die Ende Juli gedruckt erscheint,
in der September-Session beraten. Die Referendumsfrist läuft am 9.
Oktober 2003 ab.
Das Steuerpaket 2001 des Bundes bewirkt für den Kanton und die
Luzerner Gemeinden Einnahmenausfälle von insgesamt 148 Mio. Franken
pro Jahr (85 Mio. Kanton, 63 Mio. Gemeinden).
Aus Sicht der Luzerner Regierung sprechen hauptsächlich folgende
vier Gründe für das Kantonsreferendum:
1. Wir haben die im Steuerpaket vorgesehenen Entlastungen für
      Familien stets begrüsst. Die Koppelung dieses Anliegens mit 
      einer Wohneigentumsförderung, die den Bogen überspannt, zwingt
      uns nun, das ganze Paket abzulehnen. Der Bundesrat hatte diese
      Koppelung nicht vorgesehen.
2. Die neu vorgesehene Wohneigentumsbesteuerung ist ungerecht. Sie
      benachteiligt die Mieter, den Grossteil der Bevölkerung.
3. Das Steuerpaket bewirkt für den Kanton und die Gemeinden
      Einnahmenausfälle, die sich der Kanton Luzern nicht leisten 
      kann. Das trifft vor allem die strukturschwachen Gebiete.
4. Regierung und Parlament können die eigene Finanz- und
      Steuerpolitik nicht nach den Bedürfnissen des Kantons Luzern 
      und seiner Bevölkerung ausrichten, weil der Bund die 
      Prioritäten in einem Bereich falsch setzt.
Für das Zustandekommen des Kantonsreferendums sind 8 Kantone
notwendig. Aufgrund von § 38 Absatz 1 der Staatsverfassung des
Kantons Luzern ist das Parlament oder das Volk zuständig, das
Kantonsreferendum zu ergreifen. Kommt es zustande, findet die
Volksabstimmung im Bund voraussichtlich im Frühjahr 2004 statt. Bei
einer Annahme des Steuerpakets in der Volksabstimmung tritt es ein
Jahr später als geplant, also am 1.1.2005, in Kraft.
Wird das Steuerpaket abgelehnt, sollen rasch die unbestrittenen
Teile der Vorlage - die Reform der Familienbesteuerung sowie die
Änderungen bei den Stempelabgaben - nochmals den eidgenössischen
Räten vorgelegt werden.

Kontakt:

Finanzdirektor Kurt Meyer
Tel. +41/41/228-55-41
(heute Freitag 4. Juli 14.00 bis 15.00 Uhr)

oder

Finanzverwalter Kurt Stalder
Tel. +41/41/228-55-43
(heute Freitag 14.00 bis 15.00 Uhr)

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