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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts - Erleichterung bei Berichtspflichten

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 15. Juli 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts an den Landtag 
verabschiedet. Mit der nun dem Landtag zugeleiteten Regierungsvorlage
werden die Änderungen in der Richtlinie über die Gründung von 
Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals in
liechtensteinisches Recht umgesetzt.
Demnach soll bei Aktiengesellschaften die Vornahme bestimmter 
Massnahmen erleichtert werden, die sich auf die Höhe und die Struktur
des Kapitals sowie auf deren Eigentumsverhältnisse auswirken. Diese 
Erleichterungen sind Teil des von der EU-Kommission im Mai 2003 
vorgelegten Aktionsplans für Gesellschaftsrecht und Corporate 
Governance.
Die derzeitigen Kapitalvorschriften der zweiten 
Gesellschaftsrechtsrichtlinie werden von den Beteiligten in 
bestimmten Punkten als zu starr und teuer empfunden. "Aus diesem 
Grund sieht die neue Richtlinie die Möglichkeit vor, unter bestimmten
Bedingungen spezielle Berichtspflichten abzuschaffen und gewisse 
Änderungen in der Besitzstruktur zu erleichtern", erläutert 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als zuständiger 
Justizminister und ergänzt: "Diese Änderungen werden die 
Gesellschaften in die Lage versetzen, rascher und kostengünstiger auf
Marktentwicklungen zu reagieren."

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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