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KV Schweiz: Ja zu Schengen/Dublin und zum Partnerschaftsgesetz

Zürich (ots)- Für den KV Schweiz liegt der Beitritt zum
bilateralen Übereinkommen "Schengen/Dublin" klar im Interesse der
Schweiz. Schengen erhöht die Mobilität im grenzüberschreitenden
Reiseverkehr und verbessert gleichwohl die Zusammenarbeit in
Sicherheitsfragen. Dublin erspart der Schweiz Doppelspurigkeiten im
Asylbereich und sichert trotzdem die Rechte der Asylsuchenden. Das Ja
des KV Schweiz zum Partnerschaftsgesetz widerspiegelt den Respekt vor
unterschiedlichen Lebensformen und beseitigt Diskriminierungen.
Der Kaufmännische Verband Schweiz befürwortet das bilaterale
Abkommen "Schengen /Dublin" mit der EU vorbehaltlos. Schengen
ermöglicht es den schweizerischen Sicherheitsbehörden, enger,
gezielter und rascher mit den Behörden der meisten EU-Länder
zusammenzuarbeiten. Der Datenschutz bleibt - auch im politisch
sensiblen Bereich der direkten Steuern - erhalten. Der Beitritt zum
Schengen-Abkommen erleichtert es Touristen, die Europa bereisen, mit
ein- und demselben Visum nun auch die Schweiz zu besichtigen. Und für
die hier arbeitenden Bürgerinnen und -Bürger von Nicht-EU-Staaten
beseitigt der erweiterte Geltungsbereich bürokratische (Durch-)
Reiseschranken. Der Beitritt zum Abkommen von Dublin wird die Schweiz
im Asylbereich wesentlich von den heute häufigen und aufwendigen
Zweitgesuchen entlasten: Im Rahmen von Dublin können Asylgesuche nur
noch in einem Land gestellt werden. Im Gegenzug dürfen aber
Asylsuchende auch nicht mehr zwischen Ländern hin und her geschoben
werden, das zuständige Land muss für eine korrekte Abwicklung des
Asylgesuches einstehen.
Ja empfiehlt der KV Schweiz auch zum Partnerschaftsgesetz. Die
Wahl der Lebensform ist ein individueller Entscheid, dabei sollen
auch gleichgeschlechtliche Paare ihrer Beziehung einen verbindlichen
rechtlichen Rahmen geben können. Das Partnerschaftsgesetz regelt die
Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner bzw. Partnerinnen und
schafft sowohl im Bereich des Erbrechtes wie auch in der Sozialen
Sicherung gleiche Regeln, wie sie im Bereich des Eherechtes gelten.

Kontakt:

Prof. Dr. Edi Class
Generalsekretär
Tel. +41/1/283'45'80
Mobile +41/79/509'41'33

Susanne Erdös
Zentralsekretärin Angestelltenpolitik
Tel. +41/1/283'45'76
Mobile +41/79/635'18'50

Hans-Ulrich Schütz
volkswirtschaftlicher Mitarbeiter
Tel. +41/1/283'45'78

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