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Mutterschaftsurlaub ab 1.7.05 Arbeitgeber sollen ersparte Mittel in Vereinbarkeit von Beruf und Familie investieren!

Bern (ots)

Am 1. Juli 2005 tritt das neue Erwerbsersatzgesetz EOG
in Kraft. Es garantiert erwerbstätigen Müttern einen zu 80% 
bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Für die Arbeitgeber 
bringt dieser Fortschritt gleichzeitig Entlastungen. Ihre 
insgesamten Leistungen für Mutterschaft (gemäss OR oder GAV, dem 
eigentlichen „Geburtsort“ des Mutterschaftsurlaubes) verringern sich 
im Vergleich zu heute um jährlich rund 300 Mio. Franken (gilt 
mindestens bis zum Jahr 2011).
Der SGB-Vorstand hat heute auf Antrag seiner Frauenkommission 
beschlossen, dass die Verbände diesen finanziellen Spielraum in den 
anstehenden GAV-Verhandlungen 2005/06 einfordern sollen. Der SGB 
wird den angeschlossenen Verbänden dabei folgendes Vorgehen 
empfehlen:
1. Priorität soll die Ausdehnung des Mutterschaftsurlaubes auf 16 
Wochen zu 100 Prozent Entlöhnung für alle Frauen haben.
2. Die verbleibenden Mittel sollen entweder a) in einen bezahlten 
Eltern- resp. Vaterschaftsurlaub (4 Wochen bezahlt) oder b) in eine 
Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung fliessen.
Eine Auswertung der SGB-Frauenkommission über die 
Umsetzungsmodalitäten des neuen Erwerbsersatzgesetzes hat gezeigt, 
dass die erfassten grossen Unternehmen die ersparten Mittel 
(zumindest bis jetzt noch) nicht in obigem Sinne eingesetzt haben. 
Dazu braucht es den gewerkschaftlichen Einsatz. Die Auswertung hat 
aber auch gezeigt, dass Unternehmen, die bisher grosszügigere 
Leistungen als das neue EO-Gesetz vorsahen, diese nicht auf das 
gesetzliche Minimum zurück gefahren haben.
Weitere Auskünfte: Natalie Imboden  079 / 706 62 84

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