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Die Fusion im Hitzkirchertal verzögert sich um ein Jahr

Luzern (ots)

Der Termin für eine allfällige Fusion der Gemeinden
im Hitzkirchertal wird um ein Jahr hinausgeschoben. Das
Finanzausgleichsgesetz enthält zur Zeit noch Bestimmungen, die
derartige Grossfusionen behindern. Diese Hemmnisse sollen ausgeräumt
werden.
Im April dieses Jahres hat die Projektleitung der Fusion
Hitzkirchertal beim Regierungsrat ein Gesuch um Fusionsbeiträge in
der Höhe von 18,7 Mio. Franken eingereicht. Ein erheblicher Teil des
Betrages ist für die allfällig entstehenden Nachteile bestimmt, die
fusionierenden Gemeinden aus dem Finanzausgleich entstehen können.
Die Fusion Hitzkirchertal wäre besonders stark betroffen: Trotz des
hohen Kantonsbeitrags, wäre die neue Gemeinde langfristig gefährdet.
Aus diesem Grund hatte der Projektausschuss der Fusion Hitzkirchertal
beim Kanton beantragt, das Finanzausgleichsgesetz so zu ändern, dass
grosse Fusionen nicht behindert oder gar verunmöglicht werden.
Wirkungsbericht als Voraussetzung
Derzeit wird ein Wirkungsbericht zum Finanzausgleich erstellt.
Darin wird die Bevorzugung der kleinen Gemeinden thematisiert und
gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die
Fusionshemmnisse im heutigen Modell vermindert werden könnten.
Die Regierung wird den Wirkungsbericht Ende August/Anfang
September 2005 an den Grossen Rat überweisen, der ihn voraussichtlich
im Dezember beraten wird. Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
überbrachte diese Antwort den Vertretern des Projekts. Sie betonte
dabei die grosse Bedeutung, die das Fusionsprojekt Hitzkirchertal für
den Regierungsrat einnehme. Die Regierung sei sich im Klaren darüber,
dass diese Fusion nur gelingen könne, wenn die fusionshemmenden
Elemente des Finanzausgleichs beseitigt seien.
Verschiebung um ein Jahr
Für das Projekt Hitzkirchertal bedeutet das, dass der
Fusionstermin um ein Jahr verschoben werden muss: Neuer Fusionstermin
ist der 1. Januar 2008. Die Mitglieder des Projektausschusses teilen
die Meinung der Regierung. Auch für sie ist die Beseitigung der
Fusionshindernisse im Finanzausgleich für das Gelingen des Projekts
von grösster Bedeutung.
Die verbleibende Zeit soll für gründliche Information und ein
sorgfältiges Vernehmlassungsverfahren bei der Bevölkerung genutzt
werden. Die Antwort der Regierung ist auf Ende 2005 zu erwarten, so
dass die Fusionsabstimmung frühestens im Frühsommer 2006 stattfinden
kann. Eine allfällige zweite Abstimmung könnte nach den Sommerferien
2006 durchgeführt werden.
Originaltext: Staatskanzlei Luzern
Internet: www.presseportal.ch
Kontakt
Bernadette Kurmann
Beauftragte Oeffentlichkeitsarbeit Gemeindereform 2000
+ Amt für Gemeinden 
Bundesplatz 14
6003 Luzern
Tel.: +41/41/228'51'48
E-Mail:  bernadette.kurmann@lu.ch
Internet: www.gemeindereform.lu.ch

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