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Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel soll genauer definiert werden

Bern (ots)

Der Bundesrat will Abgrenzungsfragen klären, die sich
bei der Einstufung von privaten Anlegern als gewerbsmässige
Wertschriftenhändler ergeben. Er hat deshalb an seiner heutigen
Sitzung eine entsprechende Empfehlung von Ständerat Maximilian
Reimann (SVP/AG) angenommen.
Die Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler wird von
den Steuerbehörden festgelegt. In der Empfehlung von Ständerat
Reimann wird der Bundesrat eingeladen, Kriterien zu definieren,
welche klar aufzeigen, wann Kapitalgewinne aus der Veräusserung von
Privatvermögen steuerfrei sind und wann ein gewerbsmässiger
Wertschriftenhandel vorliegt. Unter den privaten Anlegern herrscht
nach Auffassung Reimanns ein Gefühl der Rechtsunsicherheit.
In seiner Antwort auf die Empfehlung stellt der Bundesrat
Gesetzesänderungen in Aussicht, die zur Klärung beitragen sollen. Es
ist geplant, diese Gesetzesbestimmungen im Rahmen der
Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II zur Diskussion
zu stellen.

Kontakt:

Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung,
Tel. +41 31 322 73 69

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax: +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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