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BG über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare

Medienkonferenz vom 26. Juni 2002
VORENTWURF FÜR EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT
GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE (ERGEBNIS DES VERNEHMLASSUNGSVERFAHRENS
UND WEITERES VORGEHEN)
Resultate - Vorschläge
(ANREDE)
"We are family" - unter diesem Motto findet am Samstag in Zürich
der "Christopher Street Day" statt.
"We are family". Familie, das bedeutet für mich Zusammenhalt und
Unterstützung, Rücksicht und Respekt und, und vor allem auch
gegenseitiges Engagement.
Um diese Werte geht es auch im vorliegenden Gesetzesprojekt. Es
geht um die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts - um die Schaffung
eines rechtlichen und sozialen Rahmens für Schwule und Lesben, die
füreinander einstehen, und die ein gegenseitiges Engagement, ein
"commitment" eingehen wollen.
Der Bundesrat hat am 14. November 2001 einen Gesetzesentwurf über
die registrierte Partnerschaft in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vernehmlassung ist nun abgeschlossen, und der Bundesrat hat
heute von den Ergebnissen Kenntnis genommen und gewisse Weichen für
die Botschaftserarbeitung gestellt.
Die Botschaft soll dann bis im Spätherbst vorliegen. Die
Vernehmlassungsergebnisse zeigen, dass die Zeit wirklich reif ist für
das seit langem fällige neue Rechtsinstitut. Aber nicht nur das: die
Zeit ist auch reif für die Enttabuisierung von homosexuellen
Partnerschaften.
Sie kennen das Sprichwort: "Liebe kennt keine Grenzen". Dem möchte
ich anfügen: "Liebe kennt auch keine Geschlechter". Die Liebe von
Frau zu Frau und von Mann zu Mann soll deshalb eine offizielle Form
erhalten können. Ob Frau-Mann, Mann-Mann oder Frau-Frau: Was zählt,
ist die Liebe zwischen zwei Menschen.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die
Schaffung einer "eingetragenen Partnerschaft mit relativ
eigenständigen Wirkungen".
Hervorgehoben wurde insbesondere in vielen Vernehmlassungen die
symbolische Wirkung einer staatlichen Anerkennung
gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen und die damit verbundene
Erhöhung der Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Diese staatliche
Anerkennung ermöglicht es den gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre
Beziehung rechtlich abzusichern.
Für die grosse Mehrheit der zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmer
sind vor allem folgende Punkte wesentlich:
- dass gewisse Regelungen angelehnt sind am geltenden Ehe- und
Scheidungsrecht bzw. dass verwiesen wird auf Bestimmungen, welche für
Ehegatten gelten.
Dadurch ist die Anwendung der für das Eherecht entwickelten
Doktrin und Praxis gewährleistet
  • andererseits aber die rechtliche und faktische Abgrenzung von der Ehe als ein durch die Bundesverfassung besonders geschütztes Institut;
  • und der Ausschluss von Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung
Explizit abgelehnt wurde der Vorentwurf lediglich von einem
Kanton, vier Parteien (davon eine Bundesratspartei) und einer
Organisation.
Diese sehen in der Anerkennung einer eingetragenen Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare eine Schwächung der Ehe.
Aber auch religiöse, kulturelle, ethische oder familienbezogene
Gründe spielen eine Rolle.
Auf der anderen Seite fordern die Organisationen der Lesben und
Schwulen weiterhin eine Öffnung der Ehe auch für
gleichgeschlechtliche Paare sowie die Zulassung der Adoption.
Ich kann diese Forderungen aus Sicht der homosexuellen Männer und
lesbischen Frauen nachvollziehen. Es gibt jedoch nicht nur diese
Sicht, sondern es gibt auch andere Blickwinkel.
Darunter versteht der Bundesrat unter anderem den von der
Verfassung geforderten Schutz des Instituts Ehe, aber auch den
Respekt religiöser Anschauungen und politischer Machbarkeit;
andererseits ist vor allem bei der Frage der Adoption dem Kindeswohl
die allergrösste Beachtung zu schenken.
Ich habe zudem verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Ehe
durch unsere Bundesverfassung speziell geschützt ist, und dass für
die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Änderung der
Bundesverfassung notwendig wäre. Was sind nun aber vor allem die
Ziele, welche wir mit der Vorlage für eine eingetragene Partnerschaft
verfolgen?
  • Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll abgebaut werden.
  • Mit der Schaffung dieses neuen Instituts wird namentlich die Gleichbehandlung
o im Erbrecht,
o im Sozialversicherungsrecht, aber auch
o im  Steuerrecht und
o im Ausländerrecht erreicht.
- Mit der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
setzt der Gesetzgeber ein wichtiges Signal und gibt einen tragfähigen
Rahmen für gegenseitige Fürsorge, Unterstützung und verbindliche
Verantwortung. Im Vordergrund steht der Gedanke einer rechtlichen
Absicherung.
Unsere Hauptziele können mit der Vorlage des Bundesrates erreicht
werden.
Aus diesem Grunde wollen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf
andere Punkte verzichten - insbesondere dann, wenn sie zusätzlich
eine Verfassungsänderung notwendig machen.
Der Vorentwurf präsentiert sich angesichts gewisser konträrer
Stellungnahmen mithin als ausgewogener und politisch machbarer Weg.
Wir werden deshalb in enger Anlehnung an die
Vernehmlassungsvorlage die Botschaft ausarbeiten. Evident ist, dass
bei einem so sensiblen Thema wie dem vorliegenden gerade im Interesse
der betroffenen Kreise selber "das Fuder nicht überladen" werden
darf. Ihnen wäre nicht gedient, wenn wir nach jahrelangen
Vorbereitungsarbeiten im Rahmen eines Referendums vor einem
Scherbenhaufen stehen würden.
Deshalb appelliere ich an die gleichgeschlechtlichen Paare, in
diesem Vorentwurf die im heutigen Zeitpunkt bestmögliche Lösung zu
sehen.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde vereinzelt verlangt, die
eingetragene Partnerschaft auch für heterosexuelle Konkubinatspaare
zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber nach wie vor keine
überzeugenden Gründe für eine Ehe "light". - denn es geht bei dieser
Vorlage um einen Abbau von Diskriminierungen jener Menschen, die
nicht vor der Alternative stehen, zu heiraten oder nicht, und um
nichts anderes.
Ebenfalls wurde vereinzelt gefordert, in Anlehnung an den
französischen Pacs einen Lebensgemeinschaftsvertrag zu schaffen, der
für beliebige Arten von Gemeinschaften zur Verfügung stehen würde.
Ein solcher Lebensgemeinschaftsvertrag müsste viel allgemeiner
gehalten werden, was sich klar zum Nachteil der
gleichgeschlechtlichen Paare auswirken würde. Wenn man sich
beispielsweise am französischen Pacs orientierte, muss man wissen,
dass dieser ohne weiteres durch Eingehung einer Ehe aufgelöst werden
kann. Der Pacs gewährt auch keinen Anspruch auf eine
fremdenpolizeiliche Bewilligung und auf ein gesetzliches Erbrecht.
Wenn man also die eingetragene Partnerschaft ausweitet und für
Konsensualpaare verschiedenen Geschlechts, oder für beliebige Arten
von Gemeinschaften öffnet, geht man weit über das Ziel hinaus,
Diskriminierungen zu beseitigen. Dies ist aber unser Hauptziel - und
dieses wollen wir in allererster Linie erreichen.
Wir werden nun über die heissen Sommermonate zum Endspurt
ansetzen, damit der Bundesrat im Spätherbst dieses Jahres die
Botschaft verabschieden kann.
Die Liebe zwischen zwei Menschen, ob gleichen oder verschiedenen
Geschlechts, ist von jedem einzelnen von uns, aber auch von uns allen
- im Sinne einer Familiengemeinschaft Schweiz - zu respektieren und
zu schützen.
Denn einen anderen Menschen zu lieben, ob gleichen oder
verschiedenen Geschlechts, gehört zu den wertvollsten und schönsten
menschlichen Erfahrungen.

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